I. Zielsetzung
Die Arbeitsgruppe Wirtschaft engagiert sich für die Förderung von Korruptionsprävention und Transparenz an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Politik. Sie richtet sich dabei an Unternehmen, Verbände, Behörden, Abgeordnete und Ministerien. Im Rahmen von Multi-Stakeholder-Initiativen sowie in enger Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgruppen von Transparency International Deutschland (TI-D) und Partner-NGOs verfolgt sie das Ziel, Integrität im wirtschaftlichen Handlungsfeld zu stärken.
Dank der vielfältigen beruflichen Hintergründe ihrer Mitglieder sowie des kontinuierlichen Austauschs mit den korporativen Mitgliedern von TI-D und weiteren Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen verfügt die AG über einen ausgeprägten wirtschaftlichen Praxisbezug. Diesen baut sie kontinuierlich aus, indem sie gezielt den Dialog mit Praktiker*innen und Unternehmen sucht.
II. Organisation
Die AG bearbeitet vier Schwerpunktthemen:
1. AK Unternehmerische Sorgfaltspflichten, 2. AK Korruptionsprävention im Zeitalter von Bürokratieabbau, 3. AK Sondervermögen, 4. AK Korruptionsprävention im Europäischen Patentamt
III. Aufruf
Die Arbeitsgruppe Wirtschaft hat ihre Arbeit im April 2025 wieder aufgenommen. Wir freuen uns über alle Interessierten, die Erfahrung an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Politik mitbringen oder sich generell für das Thema interessieren.
Hintergrund
Korruption verursacht langfristige wirtschaftliche Schäden, verhindert fairen Wettbewerb, vernichtet Arbeitsplätze, stört die notwendige Kreativität und gefährdet damit nachhaltiges Wirtschaften. Entscheidungen werden nicht entsprechend betriebswirtschaftlicher Vernunft, sondern durch persönliche Interessen beeinflusst getroffen.
Firmeninhaber, Repräsentanten oder Mitarbeiter von Unternehmen können an allen Hauptformen der (strafbaren) Korruption als Täter beteiligt sein. Die Wirtschaft hat bei der Entstehung von Korruption folglich eine Schlüsselrolle:
- als Partner von Amtsträgern bei den „Amtsdelikten“ der §§ 331 ff. StGB (Vorteilsgewährung/-annahme, Bestechung/Bestechlichkeit);
- auf beiden Seiten der Verbindung bei den „Wettbewerbsdelikten“ der §§ 298 ff. StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Bestechlichkeit u. Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
- als Partner von Politikern bei der sog. „politischen Korruption“ (Wählerbestechung, Abgeordnetenbestechung gem. §§ 108 b, 108 e StGB). An nicht strafbaren Formen oder in Grenzbereichen der politischen Korruption (illegale Nebenbeschäftigungen von Abgeordneten, illegalen Parteispenden, Wechsel von Politikern in die Privatwirtschaft, Lobbyismus, Ämterpatronage) sind ebenfalls Partner aus Politik und Wirtschaft beteiligt.
Der Staat muss hier die notwendigen politischen Rahmenbedingungen schaffen und dafür sorgen, dass Gesetze eingehalten werden. Das Vertrauen in den Staat schwindet, wenn er für die Einhaltung der Gesetze nicht glaubhaft sorgen kann und das Gemeinwohl gefährdet wird.
Lieferketten
Transparency Deutschland war Gründungsmitglied im Bündnis für nachhaltige Textilien im Jahr 2014. Aufgrund einer Verschiebung der Zielsetzung des Bündnisses hat Transparency Deutschland im November 2022 seinen Austritt erklärt. Unabhängig davon setzt sich Transparency Deutschland weiterhin dafür ein, Korruptionsbekämpfung und -prävention als Querschnittsaufgabe im Management von Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verankern.
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Kontakt
Sophie von Waitz
Co- Leitung der Arbeitsgruppe Wirtschaft
Kontakt
Florian Friedrich Schulz
Co- Leitung der Arbeitsgruppe Wirtschaft