Das Strafrecht ist ein wesentliches Mittel der Korruptionsbekämpfung und muss fortlaufend der Entwicklung angepasst werden. Dabei gilt es auch, Schwachstellen aufzuzeigen und Lücken zu schließen.
Forderungen und Standpunkte
- Korruptionsstrafrecht wirksamer formulieren.
Das Strafrecht muss klar umrissen und einfach anzuwenden sein. Ein besserer gesetzlicher Rahmen und ausreichende Ressourcen für Strafverfolgungsbehörden und Justiz stärken das Vertrauen der Bevölkerung in eine effektive Aufklärung und Ahndung von Korruption.
- Die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften muss gestärkt werden.
Die Beamten der Staatsanwaltschaft sind der Aufsicht und Leitung des Justizministers unterstellt. Das externe Weisungsrecht ermöglicht der Exekutive im Rahmen der Fachaufsicht auch im Einzelfall ihre politischen Interessen zu verfolgen. Um jeden Anschein und jedes Risiko einer Weisung aus sachfremden Gründen zu vermeiden und auszuschließen, fordert Transparency Deutschland, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber den Justizministern abzuschaffen.
- Transparency Deutschland setzt sich für eine strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ein.
Präventive Wirkung erreicht man nur, wenn ein wirksames Sanktionierungssystem etabliert ist. Die bis dato bestehende Sanktionierung korruptiver Aktivitäten von Unternehmen durch das Ordnungswidrigkeitsgesetz ist unzureichend. Deshalb setzt sich Transparency Deutschland dafür ein, dass Sanktionen gegen juristische Personen in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden.
Hintergrund
Wesentliche Korruptionssachverhalte sind national und international Gegenstand des Strafrechts. Zentrale Tatbestände sind: §§ 331 ff Strafgesetzbuch (StGB) Bestechung und Bestechlichkeit bei Amtsträgern, § 299 bei Angestellten oder Beauftragten im geschäftlichen Verkehr sowie § 108e bei Mitgliedern einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder. Dennoch existiert bei Korruptionsdelikten ein immenses Dunkelfeld nicht entdeckter und damit nicht verfolgter Taten.
Transparency Deutschland befasst sich mit Korruptionskriminalität, mit Maßnahmen und Regeln zur Korruptionsprävention sowie mit dem Strafverfahrensrecht. Schwachstellen sollen ebenso aufgezeigt werden wie Verbesserungsmöglichkeiten in gesetzlichen und anderen Regelwerken. Dabei beteiligt sich Transparency Deutschland aktiv an rechtspolitischen Diskussionen und erarbeitet und veröffentlicht Stellungnahmen.
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Kontakt
Franz-Josef Meuter
Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht