Nicht ausreichend: Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
Berlin, 20.11.2020
Der Deutsche Bundestag debattiert heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Laut Angaben der Bundesregierung soll die neue Regelung den komplexen bisherigen Tatbestand der Geldwäsche durch eine klarere neue Strafvorschrift ersetzen und deutlich erweitern. Dies solle dazu führen, dass es Staatsanwaltschaften und Gerichte künftig erleichtert wird, Geldwäsche nachzuweisen und Täterinnen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Dazu erklärt Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparency Deutschland:
„Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche verbessert zu wenig. Es reicht nicht aus, alle Straftaten als Vortaten der Geldwäsche aufzunehmen. Große Fälle wie Wirecard oder Cum-Ex kann man damit nicht effektiv bekämpfen. Die Ausweitung der Strafbarkeit der Geldwäsche muss zudem mit mehr personellen und sachlichen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden einhergehen. Auch kritisieren wir die Privilegierung der Strafverteidiger, denn sie setzt aus Präventionsgesichtspunkten ein falsches Signal.“
Transparency Deutschland hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit einer Stellungnahme vom 7. September 2020 begleitet.