Regionalgruppe Baden-Württemberg

Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis (rechts)
Über uns
Die Regionalgruppe Baden-Württemberg setzt sich für mehr Transparenz in der Landespolitik und auf kommunaler Ebene ein. Wir treffen uns drei bis viermal im Jahr in Stuttgart und laden hierzu in der Regel Gastrednerinnen und Gastrednern aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft oder Wirtschaft ein. Aktuell beschäftigen wir uns mit der anstehenden Evaluierung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes, dem Entwurf eines Transparenzgesetzes für Baden-Württemberg, den Offenlegungsregeln für Abgeordnete sowie der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Korruptionsprävention und -bekämpfung.
Zielsetzung
Aufgaben unserer Regionalgruppe:
- Beobachtung der Landespolitik, um Gelegenheiten für Aktivitäten zur Verhütung von Korruption zu erkennen.
- Verhütung von Korruption durch eine wirkungsvolle Gesetzgebung auf Landesebene:
Gesetzesinitiativen durch Vorlage von Entwürfen auf den Weg bringen
Auf Einladung: Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben der Parteien
Auf Einladung: Teilnahme an parlamentarischen Anhörungen - Förderung von Austausch und Weiterbildung mit geeigneten Partnern:
(Koalitionen gegen Korruption)
Zivilgesellschaft - Politik - Wirtschaft - Öffentlichkeitsarbeit:
Publizierung der erarbeiteten Entwürfe und Stellungnahmen
Kurzfristige Beantwortung von Anfragen der Landespresse
Pflege der Homepage
Aktuelle Arbeitsschwerpunkte:
Agenda 2025
1. Transparenzgesetz
Seit vielen Jahren kämpft die Regionalgruppe Baden-Württemberg für ein Transparenzgesetz. Im Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU im Mai 2021 die Weiterentwicklung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu einem Transparenzgesetz angekündigt. Seitdem geht es eher schleppend voran. Auf Anregung der RG hat die SPD-Fraktion im Landtag im Juni 2023 eine Anfrage nach dem Stand der Dinge des Evaluierungsprozesses gestellt. Das Landesinnenministerium antwortete im Juli 2023 unter Verweis auf die Komplexität des Verfahrens und die Mengen der auszuwertenden Daten, dass man noch keinen Termin nennen könne. Man sei angesichts der politischen Bedeutung mit „besonderem Nachdruck“ an dem Thema dran. Konkrete Gesetzentwürfe liegen bereits auf dem Tisch, zum Beispiel von der Regionalgruppe von Anfang 2021 sowie vom ehemaligen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus dem Jahr 2022. Die RG wirbt für dieses Anliegen auch gemeinsam mit anderen Organisationen im Bündnis „Baden-Württemberg blickt durch“.
Aus unserer Sicht macht ein Transparenzgesetz nur Sinn, wenn dieses auch die 1101 Kommunen in Baden-Württemberg erfasst. Vor allem der Gemeindetag und der Landkreistag Baden-Württemberg wenden sich jedoch vehement gegen ein Transparenzgesetz. Daher schlug Jürgen Louis im Anschluss an den Vortrag von Prof. Dr. Tobias Keber am 7.12.2023 vor, gemeinsam das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu suchen. Uns schwebt dazu zunächst ein Gespräch im vertraulichen Kreis vor, bevor man ggf. einen Workshop mit den Spitzenverbänden anschließt. Ansonsten wäre unsere Befürchtung, dass sich Gemeinde-, Städte- und Landkreistag in der öffentlichen Diskussion erneut von Anfang an gegen ein Transparenzgesetz aussprechen, da deren Verbandsmitglieder ein solches Gesetz kategorisch ablehnen.
Seit diesem Zeitpunkt sind dieser Vorschlag und andere Ideen nicht weiter verfolgt worden.
Wir möchten diese Ideen erneut aufwerfen und haben den LfDI des Landes Baden-Württemberg zusammen mit dem Chaos Computer Club Stuttgart erneut zu einem Gespräch am 10.04.2025 in das Max-Bense-Forum der Stadtbibliothek Stuttgart eingeladen
2. Offenlegungsregeln für Abgeordnete
Lt. Koalitionsvertrag sollen "klare gesetzliche Transparenz und - Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg" geschaffen werden. Am 22.05.2021 hat der Landtag beschlossen, eine Geschäftsordnungskommission einzusetzen (Drucksache 17/71 vom 17.05.2021).
Je nach Fortgang der gegenwärtig laufenden Verhandlungen der Landtagsfraktionen beabsichtigen wir zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zu den Offenlegungsregeln für Abgeordnete abzugeben.
Im Laufe des Jahres 2024 wurde unser Positionspapier zu diesem Thema mehrfach in der regionalen Presse zitiert.
3. CumEx-Skandal: Warum stand der Aufklärer vor Gericht?
Der CumEx-Skandal steht für den größten Steuerbetrug in der bundesdeutschen Geschichte. Anleger und Finanzinstitute erschlichen sich durch das Verschieben von Aktien in Zusammenhang mit Leerverkäufen mehrfache Steuerrückerstattungen einer nur einmal gezahlten Kapitalertragsteuer. Dem deutschen Staat und damit den Steuerzahler:innen entstand so ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Besonders skandalös erscheint in diesem Zusammenhang, dass der Stuttgarter Wirtschaftsanwalt Prof. Dr. Eckart Seith, der mit seinen Informationen die strafrechtliche und steuerrechtliche Aufarbeitung der CumEx-Straftaten in Deutschland erst in Gang brachte, sich am 09.12. und 12.12.2024 erneut vor dem Obergericht Zürich wegen des Verrats von Bankgeheimnissen verantworten musste.
Es ging also weiter um die Frage, ob in der Schweiz das Interesse von Banken an der Geheimhaltung illegaler Praktiken Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse und den Interessen der Bankkunden hat. Strafbare Geschäfte ans Licht zu bringen, wurde weiterhin als Geheimnisverrat und Wirtschaftsspionage angeklagt.
Vor Beginn der Verhandlung am 9. Dezember 2024 haben wir zusammen mit der ehemaligen Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker und Mitgliedern der Bürgerbewegung Finanzwende vor dem Obergericht Zürich auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam gemacht.
In der folgenden Verhandlung am 12. Dezember 2024 hat das Obergicht dann mit der Einstellung des Verfahrens tatsächlich der Strafverfolgung ein Ende gemacht. Das Obergericht befand in seinem Entscheid, „dass die um mindestens 14 Monate verzögerte Verfahrenseröffnung gegen den einen Beschuldigten nicht mit dem Grundsatz der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit vereinbar sei. Als Grund für die verzögerte Eröffnung könne nur die Absicht im Raum gestanden haben, den Beschuldigten aus der Strafuntersuchung heraus zu halten und dem Beschuldigten keine Parteirechte, insbesondere keine Teilnahmerechte, gewähren zu müssen…
Aufgrund dieser Einstellung aus formellen Gründen war die von den Parteien aufgeworfene Frage des Hinweisgeberschutzes bzw. des strafrechtlichen Umgangs mit Whistleblowing nicht mehr Prozessthema und das Gericht musste sich auch dazu nicht äußern.“ (Medienmitteilung des OG Zürich vom 12.12.2024)
Ob nun definitiv Schluss ist mit dem Fall, ist noch nicht ganz klar. Die Staatsanwaltschaft Zürich sagt, sie werde die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten, und dann entscheiden, ob sie den Fall wieder vor das Bundesgericht bringt.
Im Mai 2025 wollen wir unser Beiratsmitglied Anne Brorhilker einladen, zusammen mit Eckart Seith über die dann aktuellen Entwicklungen zu sprechen. Dazu zählt auch die Strafanzeige von Christian Olearius gegen Anne Brorhilker. Er wirft Brorhilker vor, "vorsätzlich und bewusst unvollständige und falsche Sachverhalte zur Grundlage ihrer Anklagen gegen ehemalige Mitarbeiter der Warburg-Bank gemacht zu haben".
Stuttgart, 13.01.2025
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