Mitmachen

5 Fragen und Antworten zur Korporativen Mitgliedschaft von Kommunen bei Transparency Deutschland

Transparency Deutschland bezeichnet sich selbst als Koalitionspartner gegen Korruption. Das bedeutet, dass gemeinsam mit anderen Akteuren Bündnisse gegen Korruption geschlossen werden sollen. Solche Bündnispartner können auch Kommunen sein.

Deshalb bietet Transparency Deutschland solchen Kommunen, die sich in besonderem Masse gegen Korruption engagieren wollen, die Möglichkeit einer Korporativen Mitgliedschaft an.

Durch eine Korporative Mitgliedschaft bei Transparency Deutschland werden die Sensibilität und das „Know-how“ der kommunalen Mandatsträger, der Verwaltung und der Öffentlichkeit für die Gefahren von Korruption erhöht. Gleichzeitig werden Informationen und Erfahrungen bei der Anwendung von Instrumenten zur Korruptionsprävention auf kommunaler Ebene verbreitet. Dies ist sowohl im Interesse der Kommunen als auch im Interesse von Transparency Deutschland.

Eine Korporative Mitgliedschaft von Kommunen in Transparency Deutschland ist allerdings an ein klares Bekenntnis der Kommune zur Bekämpfung von Korruption und die Erfüllung gewisser Mindeststandards zur Korruptionsprävention gebunden.

Die Korporative Mitgliedschaft in Transparency Deutschland ist für die Kommunen mit den folgenden Vorteilen verbunden:

  • Regelmäßige Grundlageninformation zu nationalem und internationalem Wissen zur Korruptionsproblematik, z.B. Corruption Perceptions Index (CPI), Bribe Payers Index (BPI), Lagebild Korruption des BKA, etc.
  • Regelmäßige Informationen über den „Stand der Diskussion“ zur Korruptionsproblematik in Bund, Ländern und Kommunen sowie verwandten Themen (z.B. Informationsfreiheit, relevante Gerichtsurteile, einzelne Korruptionsfälle, etc.).
  • Regelmäßige Information über Fachveranstaltungen und -publikationen.
  • Zugang zu einem Netzwerk und Erfahrungsaustausch mit Fachleuten und „Gleichgesinnten“ zu Erfahrungen bei der Umsetzung von Maßnahmen der Korruptionsprävention (z.B. in den Bereichen Ehrenkodex, Risikoanalyse, Vergabewesen, Privatisierung, Mitarbeiterschulung, etc.).
  • Möglichkeit der Mitarbeit in Regional- und Facharbeitsgruppen, z.B. der AG Kommunen, sowie Zugang zum Extranet der AG und anderer relevanter AGs (z.B. Politik, Vergabewesen, Integritätspakt, etc.).
  • „Imagegewinn“ als Bündnispartner im Engagement gegen Korruption.

Von den kommunalen Korporativen Mitgliedern wird seitens Transparency Deutschland erwartet:

  • Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung zu den unten genannten Anforderungen als formale Voraussetzung für eine Korporative Mitgliedschaft.
  • Ein klares Bekenntnis der Kommune, dass sie Korruption in jeder Form ablehnt und korruptives Verhalten weder bei politischen Entscheidungsträgern noch in der Verwaltung dulden wird (Teil der Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder).
  • Vorhandensein von Schulungen für die Mitarbeiter und einer verbindlichen Verhaltensnorm für alle Beschäftigten, nach der Bestechung und andere Formen der Korruption weder eingesetzt noch toleriert werden (Teil der Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder).
  • Vorhandensein oder Bereitschaft, mittelfristig einen Verhaltenskodex für politische Entscheidungsträger einzuführen, der eine Verpflichtung gegen Korruption enthält (Teil der Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder).
  • Engagement für Korruptionsprävention in den kommunalen Interessenverbänden (Teil der Selbstverpflichtung für kommunale Mitglieder).
  • Bereitschaft zum Erfahrungsaustausch zu Themen der Korruptionsprävention mit anderen Kommunen und mit Transparency Deutschland.

Die Korporative Mitgliedschaft in Transparency Deutschland kann durch eine Kommune beantragt werden. Der Entscheidung geht ein ausführliches Gespräch zwischen Vertretern der Kommunen und von Transparency Deutschland voraus. Dabei erhält Transparency Deutschland die Gelegenheit, das Präventionskonzept der Kommune kennen zu lernen, die Verpflichtungserklärung für kommunale Mitglieder zu erläutern und beides miteinander abzugleichen. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand von Transparency Deutschland.

Nachhaltiges Engagement gegen Korruption eignet sich nicht als „politischer Zankapfel“. Deshalb werden Kommunen nur dann als Korporatives Mitglied in Transparency Deutschland akzeptiert, wenn dem Mitgliedsantrag ein breiter Beschluss zugrunde liegt, der ein langfristiges und politisch einvernehmliches Engagement der Kommune erwarten läßt.

Anträge auf Korporative Mitgliedschaft können gestellt werden bei:

Transparency Deutschland e.V.
Alte Schönhauser Str. 44
D-10119 Berlin.

Verpflichtungen aus Korporativen Mitgliedschaften wirken nicht nur zwischen Kommune und Transparency Deutschland. Beide Partner müssen auch den Erwartungen gerecht werden, die sich aus der Öffentlichkeit dieser Mitgliedschaft im Verhältnis zwischen Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Zivilgesellschaft ergeben.

Werden Korruptionsvorwürfe gegen Repräsentanten, Mitarbeiter oder Beauftragte der Mitgliedskommune bekannt, ist diese verpflichtet, Transparency Deutschland über den Vorgang zu informieren. Ziel der Information ist es, dem Vorstand von Transparency Deutschland eine Entscheidung über Fortsetzung, Ruhen oder Beendigung der Mitgliedschaft zu ermöglichen. Wenn Anhaltspunkte bestehen, dass das Mitglied durch sein Verhalten die Interessen des Vereins verletzt haben könnte, kann Transparency Deutschland die Mitgliedschaft ruhen lassen. Auch der Ausschluss von Mitgliedern ist möglich, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig die Interessen von Transparency Deutschland verletzen.