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© Breather / stocksnap.io

Korporative Mitgliedschaft

Eine korporative Mitgliedschaft bei Transparency Deutschland ist ein klares Bekenntnis gegen Korruption. Mehr als 40 Unternehmen, Kommunen, Vereine und Stiftungen sind bereits Teil unserer „Koalition gegen Korruption“.


Die korporativen Mitglieder von Transparency Deutschland setzen ein klares Zeichen nach innen und außen, dass Korruption in jeder Form abgelehnt und korruptives Verhalten bei Entscheidungsträgern nicht geduldet wird. Außerdem verpflichten sich korporative Mitglieder, gewisse Standards der Korruptionsprävention zu erfüllen. Korporative Mitglieder haben laut Satzung die gleichen Rechte und Pflichten wie individuelle Mitglieder.


Informationen zur korporativen Mitgliedschaft

Seit Beginn nennt sich Transparency International “Coalition against Corruption”. Der Verein hat durch sein Eintreten gegen Korruption im öffentlichen und privaten Bereich das Thema erst „on the world‘s agenda“ gesetzt (Time Magazin, July 1998). Zugleich hat Transparency International von Anfang an versucht, Koalitionen mit Betroffenen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu bilden. Gemeinsames Ziel war immer die Bekämpfung von Korruption in den jeweiligen Aktionsfeldern der Betroffenen mit der Überzeugung, dass Korruption die Funktionsfähigkeit von Parteien und Parlamenten, von Märkten und Wettbewerb sowie Unternehmen und öffentlicher Verwaltung nachhaltig behindert. Transparency International Deutschland entschied sich bereits Mitte der 1990er Jahre auch juristischen Personen die Möglichkeit einer Mitgliedschaft einzuräumen. Die Erwartung ist, dass Unternehmen, die selbst konsequent Korruption in ihrem Geschäftsgebaren vermeiden, die Arbeit von Transparency unterstützen wollen. Denn wer ohne Bestechung und Bestechlichkeit im globalen Wettbewerb besteht, beweist Markt und den Wettbewerbern, dass es eben doch „ohne“ geht. Daher müssen sich korporative Mitglieder einem strengen Aufnahmeverfahren unterziehen.

Jeder  Bewerber muss die Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen. Darin verpflichtet er sich zu einem effizienten Compliance Management System mit strengen Anti-Korruptions-Maßnahmen. Die Selbstverpflichtungserklärung muss alle drei Jahre erneut abgegeben werden.

  • Der Bewerber muss Unterlagen über das Compliance Management System und die Antikorruptionsrichtlinien vorlegen und vortragen. In einem Gespräch zwischen Unternehmensleitung und den zuständigen Vorstandsmitgliedern von Transparency Deutschland werden die Motive für die Mitgliedschaft diskutiert. Auch werden eventuell bestehende Mängel zu den eingereichten Compliance-Unterlagen benannt und es wird um Korrektur gebeten.
  • Sind die Mängel ausgeräumt, wird für die nächste Vorstandssitzung ein Aufnahmeantrag gestellt. Dort sollte ein Vertreter das Unternehmen bzw. den Bewerber vorstellen. Der Vorstand von Transparency Deutschland entscheidet mit einfacher Mehrheit für oder gegen die Mitgliedschaft in dieser Vorstandssitzung.

Unter den korporativen Mitgliedern finden sich überwiegend Unternehmen aber auch einige Kommunen, Städten, Vereine und Stiftungen. Korporative Mitglieder haben laut Satzung die gleichen Rechte und Pflichten wie die natürlichen Personen, die als individuelle Mitglieder geführt werden. Die Mitgliedsbeiträge der korporativen Mitglieder sind nach Rechtsform und Umsatz gestaffelt. Der Höchstbetrag beträgt jährlich 7.500 Euro.

Die Mitgliedschaft von Unternehmen schafft die Möglichkeit, voneinander zu lernen. Die für Korruptionsbekämpfung Verantwortlichen treffen sich auf Einladung von Transparency Deutschland mindestens einmal im Jahr und tauschen Erfahrungen über Compliance Management Systeme und neue Entwicklungen der Korruptionsbekämpfung und der dazugehörenden Führungskultur aus. Dabei profitieren die Unternehmen sowie Transparency Deutschland von diesem regelmäßigen Erfahrungsaustausch und machen immer häufiger gemeinsame Vorschläge zum Thema Korruptionsprävention in der Wirtschaft.

Transparency Deutschland wird immer wieder gefragt, ob es nicht bereits von Unternehmen finanziell abhängig ist. Das ist nicht der Fall, weil alle korporativen Mitglieder nie mehr als fünfzig Prozent der jährlichen Einnahmen des Vereins ausmachen sollen. Zudem hat Transparency Deutschland Rückstellungen aufgebaut, die die Deckung der Kosten über mehr als ein Jahr sichert, falls sich alle korporativen Mitglieder gleichzeitig aus dem Verein zurückzögen.

Transparency Deutschland selbst kann die Aktivitäten seiner Mitgliedsunternehmen, von denen viele weltweit tätig sind, nicht daraufhin überprüfen, ob die Selbstverpflichtung wirklich gelebt und eingehalten wird. Hier verlassen wir uns auf die uns bekannte Geschäftsführung, die Kontrollgremien sowie das uns vorgestellte Compliance Management System. Grundlage für dieses Vertrauensverhältnis ist eine offene Kommunikation, insbesondere über Vorfälle von Korruption, die vorkommen können. Unsere korporativen Mitglieder sind daher verpflichtet Transparency Deutschland schnell zu informieren, um adäquat auch gegenüber nachfragenden Mitgliedern und Medien reagieren zu können.

Sollte es zu massiven Zweifeln an einem funktionsfähigen Compliance Management System kommen, kann per Vorstandsbeschluss die Mitgliedschaft auf „ruhend“ gestellt werden. Das Ruhen der Mitgliedschaft wird auf der Website und im Mitgliederbereich von Transparency Deutschland bekannt gegeben.

Wie es sich gehört, sind strittige Angelegenheiten einer korporativen oder individuellen Mitgliedschaft Sache des Vorstands und werden im nicht-öffentlichen Teil der Vorstandssitzungen behandelt. Jedes  Mitglied hat das Recht auf Anhörung, bevor eine ihn betreffende Entscheidung gefällt wird. Nach deutschem Vereinsrecht werden Mitglieder insbesondere davor geschützt, ohne ernsthafte Gründe ausgeschlossen zu werden. Laut Satzung von Transparency International Deutschland ist ein Ausschluss nur möglich, wenn „ein Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig die Interessen des Vereins“ verletzt „oder sein Verhalten geeignet ist, den Ruf des Vereins gravierend zu schädigen“.