Hinweisgeber unterstützen die Gesellschaft dabei, sich vor illegalen und illegitimen Machenschaften zu schützen, indem sie diese aufdecken. Hinweisgeber dürfen nicht diskriminiert, sondern müssen geachtet werden. Sie setzen sich unter Inkaufnahme erheblicher persönlicher Risiken für das Gemeinwohl ein.
Forderungen
Die Ausweitung des Hinweisgeberschutzes auf den Bereich „Nationale Sicherheit“
Die Prüfung der Rechtfertigung von Verschlusssachen
Die Entkriminalisierung der Offenbarung von rechtswidrigen Geschäfts- oder Dienstgeheimnissen
Die Flächendeckende Einrichtung von Hinweisgebersystemen in Unternehmen, Behörden und sonstigen Organisationen
Eindeutige Definition und Bezeichnung von internen Meldestellen gemäß HinSchG, damit klar ist, an wen sich Hinweisgebende wenden dürfen. Eine eindeutige Abgrenzung von etwas AGG-Beschwerdestellen, Anti-Korruptionsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten ist erforderlich
- Die Integration des Schutzes von Hinweisgebern in die Führungsleitlinien (Code of Conduct) aller Unternehmen, Behörden und sonstigen Organisationen
Hintergrund
Korruption erfolgt verdeckt. Korruption wird weniger durch Prüfungshandlungen als durch Hinweisgeber aufgedeckt, die internes Wissen offenbaren und sich damit dem Risiko aussetzen, wegen ihres Handelns benachteiligt zu werden. Die Etablierung von Schutzmechanismen gegen Benachteiligungen erhöht die Bereitschaft potentieller Hinweisgeber, ihr Wissen zu offenbaren. Effiziente Korruptionsprävention in Organisationen und Unternehmen, im öffentlichen und privaten Sektor erfordert daher den Schutz der Personen, die durch ihre Hinweise Korruption aufdecken und so die Verfolgung von Korruptionstaten ermöglichen.
Der Begriff "Whistleblowing" hat – aus den USA kommend – inzwischen auch Einzug in Europa gehalten. In Deutschland wird der Begriff "Hinweisgeber" leider noch zu oft mit dem Stigma des Denunzianten belegt. Mit dem seit 2023 geltenden Hinweisgeberschutzgesetz wurde bereits ein wichtiger rechtlicher Rahmen geschaffen, um Hinweisgeber besser zu schützen und sichere Meldewege zu fördern. Mittlerweile haben viele Länder, Kommunen, Städte sowie Unternehmen und Vereine interne Meldestellen eingerichtet, um Menschen zur Meldung Fehlverhaltens zu ermutigen. Auch unabhängige externe Meldestellen wurden – insbesondere beim Bundesamt für Justiz – eingerichtet. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass es weiterhin umfassende Aufklärung und praktische Unterstützung braucht, damit interne und externe Meldestellen wirksam etabliert und von Personen auch tatsächlich genutzt werden können.
Hinweisgeber sind in Deutschland nur in spezifischen Situationen geschützt, für die Mehrzahl der Beschäftigten ist der Schutz unzureichend. Hinreichend geschützt sind Beschäftige in Unternehmen oder Organisationen, die über ein System verfügen, das Vertraulichkeit gewährleistet (Ombudsanwalt, Vertrauensanwalt, nicht rückverfolgbares internetbasiertes System).
Nicht ausreichend geschützt sind vor allem Personen, die einen Hinweis an die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft melden wollen. Der Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz greift nur, wenn der Hinweis über eine offiziell eingerichtete interne oder externe Meldestelle abgegeben wurde. Sonst gibt es nur die schwer einschätzbare Rechtsprechung der Arbeitsgerichte im jeweiligen Einzelfall, für die der Schutz von Geheimnissen und die Treuepflicht des Arbeitnehmers (oft zu) hohe Bedeutung haben. Aufgrund dieser Rechtsunsicherheit werden Personen davon abgehalten, Missstände gegenüber Stellen aufzudecken, die Abhilfe schaffen und angemessen darauf reagieren könnten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt nur für bestimmte Rechtsverstöße, insbesondere für Straftaten. Nicht erfasst sind etwa allgemeine Missstände im Unternehmen, persönliche Konflikte am Arbeitsplatz oder reine Verstöße gegen interne Regeln ohne Bezug zu einem Gesetz. Gerade in diesen Bereichen besteht für Hinweisgebende bislang kein verlässlicher rechtlicher Schutz.
Das Projekt Safe4Whistleblowers II
Das Projekt Safe4Whistleblowers II ist eine Initiative im Rahmen des Programms Citizens, Equality, Rights and Values (CERV) der Europäischen Union. In Fortsetzung des Vorgängerprojekts verfolgt es das Ziel, Schutzmaßnahmen und Unterstützungssysteme für Hinweisgeber:innen in ganz Europa umfassend zu stärken und auszubauen. Transparency Deutschland ist als Projektpartner beteiligt und arbeitet dabei unter anderem mit zwei weiteren nationalen TI-Chaptern sowie in enger Abstimmung mit dem internationalen Sekretariat von Transparency International zusammen. Im Mittelpunkt steht die effektive Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes, das die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht überführt und Hinweisgeber:innen vor Repressalien schützen soll. Durch praxisnahe Unterstützung und Aufklärungsarbeit trägt das Projekt dazu bei, dass die gesetzlichen Schutzmechanismen auch in der Praxis wirksam greifen.
Aktuelles zum Thema Hinweisgeberschutz
Publikationen
Aktuelle Meldungen
Pressemitteilungen
Stellungnahmen
Dr. Louisa Schloussen
Co-Leiterin AG Hinweisgeberschutz
Dr. Jens Ullrich
Leiter RG NRW