Themen

Hinweise auf Korruption

Transparency International kümmert sich aufgrund seines Selbstverständnisses nicht um konkrete Fälle. Unser Grundsatz ist es, strukturelle Arbeit zu leisten, also grundsätzlich Aufklärung zu betreiben und die rechtlichen und politischen Gegebenheiten zu beeinflussen. Wir versuchen, die Öffentlichkeit für die Problematik der Korruption zu sensibilisieren und Strukturen zu schaffen, die Korruption verhindern oder zumindest eindämmen.

Transparency Deutschland verfügt darüber hinaus nicht über die personellen und finanziellen Ressourcen, um Hinweisgebenden direkte Unterstützung zukommen zu lassen. In konkreten Fällen können wir leider nicht tätig werden. Darüber hinaus sind wir als Verein nicht berechtigt, Rechtshilfe zu leisten.

Allerdings möchten wir jenen, die einen konkreten Korruptionsverdacht hegen und nicht wissen, an wen sie sich damit wenden sollen, und jenen, die vielleicht selbst in ein korruptives Geflecht hineingeraten sind und nach einem Ausweg suchen, einige Hinweise an die Hand geben. Dazu finden Sie auf dieser Seite eine Informationsbroschüre zum Download.

Transparency Deutschland hat außerdem allgemeine Hinweise für Hinweisgeber entwickelt, die potentiellen Hinweisgebern helfen sollen, sich anhand einiger Leitfragen über ihre Motivation, aber auch mögliche Konsequenzen Klarheit zu verschaffen. Weitere Beratung für Hinweisgeber können Personalvertretungen, Gewerkschaften oder Rechtsanwälte bieten. In wichtigen grundsätzlichen Fragen kann auch die Fairness-Stiftung gGmbH angesprochen werden: www.fairness-stiftung.de.   

 



Durch Abrechnungsbetrug gehen dem deutschen Gesundheitswesen jährlich mehrere Milliarden Euro verloren, weil sich Einzelne auf Kosten der Allgemeinheit und der Beitragszahler bereichern.

Personen, die Kenntnis von solch schädigenden Verhaltensweisen haben, trauen sich jedoch oft nicht, diese persönlich weiterzugeben. Sie genießen keinen rechtlichen Schutz – fürchten sich vor Verlust des Arbeitsplatzes oder sind Repressalien durch Kollegen ausgesetzt.

Die KKH-Allianz ermöglicht daher allen Versicherten, Leistungserbringern und im Grunde jedem Bürger, im gesamten Bundesgebiet Hinweise zu Abrechnungsmanipulation und sonstigem Fehlverhalten im Gesundheitswesen namentlich oder vollkommen anonym abzugeben. Solange der Hinweisgeber seinen Namen nicht bekannt gibt, wird er technisch geschützt.

Hierfür setzt die KKH-Allianz ein System ein, das trotz Anonymität des Hinweisgebers einen Dialog zur Fallaufklärung ermöglicht. Daher bittet die KKH-Allianz alle Hinweisgeber, einen anonymen Postkasten einzurichten, um für Fragen bereitzustehen, die sich im Laufe der Ermittlungen ergeben.

Hinweise, die nicht die KKH-Allianz betreffen, sondern eine andere Krankenkasse, werden von der KKH-Allianz selbstverständlich weitergeleitet.

Jeder Bürger kann jetzt gegen Straftaten im Gesundheitswesen vorgehen, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Damit wird ein wichtiger Beitrag für unser Gesundheitssystem und für die Solidargemeinschaft aller Versicherten geleistet. Jeder Hinweis ist wichtig und hilft, weitere Schäden zu verhindern.


Weiterführende Informationen

Einstieg in den Meldeprozess der KKH-Allianz/ Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität können über die Homepage des Landeskriminalamtes Niedersachsen abgegeben werden. Die Hinweisabgabe erfolgt auch hier vollkommen anonym ohne Angaben zur Person oder nachverfolgbare Daten zu hinterlassen.

Einstieg in den Meldeprozess des LKA Niedersachsen www.lka.niedersachsen.de

Dass die Anonymität des Hinweisgebers durch das dort verwendete System geschützt wird, ist von einem unabhängigen Sachverständigen zertifiziert. Die Hinweisabgabe ist menügesteuert und läuft online. Die Formulare und Hilfestellungen machen die Abgabe auch für Menschen mit wenigen Interneterfahrungen sehr leicht.

Das Besondere an dem System ist die Möglichkeit der Kommunikation mit dem Bearbeiter bei der AOK Rheinland-Pfalz oder beim LKA Niedersachsen und zwar vollkommen anonym, solange die Hinweisgeber ihre Daten nicht freiwillig bekannt geben.

Der Hinweisgeber richtet dafür am Ende des Meldeprozesses einen anonymen Postkasten ein. Benutzername und Kennwort werden selbst gewählt. Die Angaben können keiner Person zugeordnet werden. Vergisst der Hinweisgeber Kennwort oder Benutzernamen, muss er einen neuen Postkasten einrichten, weil er als einziger den Zugangsschlüssel kennt. Im Meldeprozess werden weder IP-Adresse noch Uhrzeit gespeichert.

Das rechtlich geschützte verwendete System ist zum Schutz des Hinweisgebers und für mehr Transparenz entwickelt worden. Unternehmen und Verwaltungen, die dieses System in ihrer Antikorruptionsstelle, Compliance Office, Audit, Revision oder Konzernsicherheit einsetzen, empfangen die Hinweise selbst und können Missstände schnell und effektiv aufklären.

Auch die Brandenburger Polizei hat ein eigenes System entwickelt und nimmt Hinweise über www.internetwache.brandenburg.de unter dem Link "Korruption melden" entgegen.

Sowohl das Verfahren des LKA Niedersachsen und der Brandenburger Polizei erlauben es unter Wahrung der Anonymität Rückfragen an den Hinweisgeber zu richten.