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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche

Berlin, 07.09.2020

Transparency Deutschland begrüßt die Verschlankung der Vorschriften zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche grundsätzlich. Allerdings wird allein die Einbeziehung aller Straftaten als Vortaten der Geldwäsche nicht zu einer effektiveren Bekämpfung der Geldwäsche führen. Durch die Streichung der Strafbarbarkeit der „Leichtfertigkeit“, wird in wichtigen Kriminalitätsfeldern die Bekämpfung der Geldwäsche nicht verbessert, sondern erschwert. Kritisch zu sehen ist auch die Privilegierung der Strafverteidiger im Rahmen des § 261 StGB.

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