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Verwaltung

Die Integrität der Mitarbeitenden ist die unverzichtbare Grundlage für eine funktionierende, effiziente und rechtsstaatliche Verwaltung. Korruptionsprävention ist ein notwendiges Element, die Integrität innerhalb der Verwaltung zu stärken.

Forderungen

  • Transparency Deutschland fordert die Einführung bzw. Verbesserung von Transparenzgesetzen im Bund und in den Ländern zur besseren Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns.
  • Die Bestimmungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene) müssen unter Korruptionspräventionsaspekten verschärft werden.
     
  • Der bisher in der Verwaltung geltende Grundsatz des Amtsgeheimnisses muss durch den Grundsatz der Verwaltungstransparenz ersetzt werden. Es gilt, Offenheit zur Regel zu machen und Geheimhaltung zur Ausnahme. Aus dem Informationsrecht des Bürgers sollte eine Informationspflicht für die Verwaltung werden.

Hintergrund

Korruption tritt in der deutschen Verwaltung in nicht unerheblichem Umfang auf. Nach dem Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamtes lag der Schwerpunkt der polizeilich bekannt gewordenen Straftaten der Korruption in den letzten Jahren meist im Bereich der allgemeinen öffentlichen Verwaltung, wobei nicht außer Acht gelassen darf, dass die Anzeigenbereitschaft in der öffentlichen Verwaltung größer ist als in der Wirtschaft.

Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass sie Manipulationen und Korruption erschwert. Über www.fragdenstaat.de können Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes sowie den Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetzen in Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen einfach und papierlos gestellt werden.


Publikationen
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Norman Loeckel

Leiter der Arbeitsgruppe Transparente Verwaltung