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Stellungnahme zur Reform des Parlamentsinformationsgesetzes in Schleswig Holstein

Berlin, 20.02.2023

Nach Einschätzung von Transparency International Deutschland e.V. ist die Ergänzung des Parlamentsinformationsgesetz Schleswig-Holsteins ein sinnvoller Vorschlag. Der derzeit vorliegende Entwurf bezieht sich vor allem auf jene Pflichten der Landesregierung, welche die organisatorische Arbeitsfähigkeit des Parlaments durch eine frühzeitige Information über Regelungsvorhaben sichern sollen. Transparency Deutschand hält den in der Begründung angesprochenen Punkt der Verschleierung der politischen Verantwortung jedoch für das noch zentralere Problem – auch vor dem Hintergrund der bundespolitischen Entwicklungen.

Angesichts der regelmäßigen Lobbyskandale auf Ebene der Länder sowie des Bundes und dem dadurch steigenden Bedürfnis der Bevölkerung, die Interessenvertretung stärker zu regulieren, erwartet Transparency Deutschland, dass Schleswig-Holstein langfristig Regeln zu dem sogenannten „Fußabdruck“ in ihrem Lobbyregister ergänzen wird, welcher spezifisch die Gesetzeserarbeitung vor allem in den Ministerien offenlegt.

Transparency Deutschland ist der Ansicht, dass es daher ebenso sinnvoll ist, bereits jetzt eine Umgehungsmöglichkeit von künftigem Lobbyregister und Fußabdruck zu verhindern. Die Landesregierung kann entsprechend nicht mehr einen weitgehenden Entwurf an die Koalitionsfraktionen weiterleiten, ohne dass die Verbindung zur eigentlichen Erarbeitung in den Ministerien gegenüber der Öffentlichkeit bekannt wird – mit den entsprechenden künftigen Transparenzpflichten im Rahmen eines Lobbyregisters.

Kontakt

Transparency International Deutschland e.V.

Norman Loeckel
Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik

Ulrike Fröhling
Leiterin der Arbeitsgruppe Transparenz in den Medien