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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz in Schleswig-Holstein

Berlin, 15.11.2021

Die Arbeitsgruppe Verwaltung von Transparency Deutschland verfasste auf eine Anfrage des Innen- und Rechtsausschusses von Schleswig-Holstein, eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der parlamentarischen Transparenz.  

Der vorliegende Entwurf ergänzt das Abgeordnetengesetz des Landes Schleswig-Holstein an verschiedenen Punkten. Auch wenn es einen erfreulichen Fortschritt darstellt, blieb diese Ergänzung deutlich hinter dem erforderlichen Umfang zurück. Die bekannten Skandale hätten auch mit der Ergänzung nicht ausreichend reglementiert werden können.  

Direkte bezahlte Interessenvertretung durch Abgeordnete wird mit den Änderungen verschärft und auch die erweiterte Offenlegung von Nebentätigkeiten und Einkünften ist vorbildlich. Wünschenswert wäre noch zusätzlich eine genauere Veröffentlichung der Höhe der zusätzlichen Einkünfte. Kritisch ist auch, dass weiterhin der zeitliche Umfang von Nebentätigkeiten nicht erfasst und veröffentlicht wird. Auch die Regelung von Interessenkonflikten ist weiterhin mangelhaft. Diese beziehen sich in der aktuellen Fassung lediglich auf Interessenkonflikte, die sich aus persönlichen Vorteilen und Einnahmen aus Tätigkeiten von Abgeordneten ergeben. 

Zu bemängeln ist außerdem, dass, wie auch auf Bundesebene, die Kontrolle der Einhaltung der Regeln und Sanktionierung bei Verstößen dem Parlamentspräsidium obliegt – und damit oft nicht passiert. Die Kontrolle und Sanktionierung der Angaben sollte daher von einer unabhängigen Stelle – ähnlich dem Datenschutzbeauftragten – mit den erforderlichen Personalressourcen erfolgen.