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Bayerische Landtagswahl 2023 – Wahlprüfsteine von Transparency Deutschland

München, 27.09.2023

Am 08. Oktober 2023 wird der Bayerische Landtag neu gewählt. Die Regionalgruppe Bayern von Transparency International Deutschland e.V. hat deshalb fünf Fragen an die fünf demokratischen Parteien im aktuellen Bayerischen Landtag gestellt:

 

  1. Wird sich Ihre Partei für die Stärkung der Korruptionsprävention in Bayern einsetzen? Welche konkreten Maßnahmen sind dafür geplant?
  2. Sind Sie für ein Bayerisches Transparenzgesetz, das zur Veröffentlichung von amtlichen Informationen in einem Transparenzportal verpflichtet und damit die Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger stärkt?
  3. Wird sich die Landespartei auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) verschärft wird, um den Missbrauch des Mandats auch für außerparlamentarische Tätigkeiten unter Strafe zu stellen?
  4. Wie stehen Sie dazu, die Transparenz in der öffentlichen Beschaffung zu verbessern, insbesondere indem ein datenbasiertes Monitoring von Korruptionsrisiken eingeführt wird und indem sämtliche Auftragsbekanntmachungen aus Bayern über den Bekanntmachungsservice des Bundes bekannt gegeben werden?
  5. Sind Sie dafür die öffentliche Beschaffungsverwaltung zu stärken, insbesondere durch eine Strategie zur weiteren Professionalisierung des Bayerischen Beschaffungswesens sowie durch Maßnahmen der Entbürokratisierung und Digitalisierung?

Auswertung

Zunächst wollten wir von den Parteien wissen, ob Sie überhaupt Handlungsbedarf bei der Stärkung der Korruptionsprävention in Bayern sehen. Nur die CSU ruht sich auf den Reformen aus, die damals in Reaktion auf die Maskenaffäre vorgenommen wurden. Die übrigen Parteien haben verstanden, dass der Kampf gegen Korruption eine Daueraufgabe ist.

Die zweite Frage bezieht sich auf eine langwährende Forderung der Regionalgruppe: Ein Transparenzgesetz und ein voraussetzungsloser Anspruch auf amtliche Informationen, also Informationsfreiheit! Bayern ist neben Niedersachsen das einzige Bundesland, das über kein Informationsfreiheitsgesetz verfügt. Ausschließlich die CSU blockiert dieses überfällige Anliegen. Aufgrund einer Lücke im Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) blieben die Abgeordneten Nüßlein (früher CDU) und Sauter (früher CSU) trotz Maskenaffäre straflos. Einzig die CSU erachtet diese Rechtslage als „ausreichend und praxistauglich“.

Schließlich haben wir noch zwei Fragen zur öffentlichen Beschaffung gestellt. Die Regionalgruppe Bayern hat sich aus Anlass der Maskenaffäre letztes Jahr intensiv mit Korruptionsprävention in der öffentlichen Beschaffung auseinandergesetzt. Ergebnis war ein Positionspapier von Transparency International zu öffentlicher Beschaffung in Bayern, das dieses Jahr veröffentlicht und an die Bayerischen Parteien verschickt wurde. Erfreulich ist, dass die Parteien sich einige unserer Positionen nun in den Antworten der Parteien wiederfinden. Insbesondere die Bedeutung einer starken Beschaffungsverwaltung für Korruptionsprävention wurde erkannt. Denn überlastete Beschaffungsverwaltungen erleichtern das Spiel für Korruption. Ein trauriges Beispiel dafür ist die Maskenaffäre. CSU, Freie Wähler und Grüne erkennen allerdings das Potential eines datenbasierten Beschaffungsmonitorings noch nicht. Denn Bayern hat keinen Überblick über sein Beschaffungswesen, eine vollständige und aktuelle Datenbank für Beschaffungsdaten fehlt. Hätte man diese Daten, könnte man diese nach Korruptionsrisiken durchforsten. In anderen Ländern, wie z.B. Italien, hat man damit schon gute Erfahrungen gemacht.

Tassilo Schröck, Co-Leitung der Regionalgruppe Bayern von Transparency Deutschland, fasst zusammen: 

"Insgesamt finden unsere Forderungen gegen Korruption durch Freie Wähler, SPD, FDP und Grünen in Bayern viel Unterstützung. Antikorruptionsbremse ist und bleibt die CSU."