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Vergabe

Das öffentliche Auftragswesen hat eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung. Allerdings besteht bei Vergabeverfahren das Risiko, dass sie Einfallstor für Manipulationen und Korruption werden.

Forderungen

  • Transparency Deutschland fordert, dass der Gesetzgeber das Vergaberecht rechtssicher und handhabbar gestaltet. Denn zu komplizierte Verfahren schrecken Unternehmen ab, verengen so die Märkte und reduzieren den Wettbewerb.
     
  • Vergabefremde Zwecke zur Förderung durchaus berechtigter Anliegen wie Ökologie oder Gleichberechtigung sollten den Zweck der Bedarfsdeckung nicht überlagern. Das Vergaberecht muss praktikabel, transparent und beschaffungsorientiert bleiben.
     
  • Um eine sichere und einfache Anwendung zu ermöglichen, sollten die sogenannten Schwellenwerte für die Anwendung bundeseinheitlich geregelt werden; die gegenwärtige Zersplitterung hindert eine einheitliche und sichere Anwendung.
     
  • Unzuverlässige Unternehmen müssen ausgeschlossen werden, um zuverlässige Unternehmen zu schützen. Das 2017 eingeführte bundesweite Wettbewerbsregister ist hier ein richtiger Schritt, die Eintragungsvoraussetzungen sind aber zu hoch.
     
  • Der Rechtsschutz für Bieter muss leicht und effektiv umsetzbar sein, weil Kontrolle vor Korruption schützt.
     
  • Die öffentlichen Auftraggeber müssen über das Vergaberecht, die bestehenden Korruptionsrisiken wie auch die geeigneten Maßnahmen zur Korruptionsprävention angemessen unterrichten.
     
  • Verwaltungsintern müssen Verstöße aufgedeckt und untersucht werden, festgestellte Verstöße gegen das Vergaberecht und das Dienstrecht müssen mit angemessenen disziplinarischen Mitteln sanktioniert werden.

Hintergrund

Das finanzielle Volumen der öffentlichen Aufträge, das Bund, Länder und Kommunen erteilen ist hoch. Es liegt daher nahe, dass in dem Wettbewerb um diese Aufträge auch mit korruptiven Mitteln gearbeitet wird. Die Bereitschaft und die Initiative dazu können sowohl von Vertretern der öffentlichen Auftraggeber als auch von Vertretern der privaten Auftragnehmer ausgehen. In jedem Fall führt das Zusammenwirken zu Nachteilen für den Wettbewerb und zu Nachteilen für die öffentlichen Auftraggeber: Während leistungsfähigen Unternehmen der Zugang zu öffentlichen Aufträgen verwehrt bleibt, erhalten öffentliche Auftraggeber in der Folge mangelhafte Leistungen. Das schadet allen.

Das Vergaberecht strukturiert die Beschaffungs- und Auftragstätigkeit der öffentlichen Hand, es schützt durch seine Regeln den Wettbewerb, es erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen, die die öffentlichen Auftraggeber von der Bedarfsermittlung über die Ausschreibung und die Zuschlagserteilung bis zur Auftragsabwicklung treffen.


Publikationen
Positionspapier

Öffentliche Beschaffung in Bayern: Korruptionsfest in die Zukunft

Klimawende, Digitalisierung oder Pandemiebekämpfung: Öffentliche Beschaffung hat eine Schlüsselrolle für die staatlichen...

Scheinwerfer

Korruptionsprävention in Kommunen

Statistisch werden auf der kommunalen Ebene die meisten Korruptionsfälle festgestellt und verfolgt. Hohe Auftragssummen,...

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Kontakt

Georg Neumann

Co-Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe

Julian Brummer

Co-Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe