Aktuelles
Meldung Wirtschaft

Transparency Deutschland begrüßt die Verabschiedung des Sorgfaltspflichtengesetzes mit Einschränkungen

Berlin, 11.06.2021

© Tom Radetzki / Unsplash

In seiner vorletzten Sitzungswoche hat der Bundestag nun doch das Sorgfaltspflichtengesetz beschlossen. Nachdem bereits vor drei Wochen die Abstimmung kurzfristig verschoben wurde, konnte nun eine Mehrheit im Bundestag gefunden werden. Damit wurde ein Scheitern in dieser Legislaturperiode gerade noch abgewendet.

Transparency Deutschland begrüßt grundsätzlich diesen wichtigen Schritt zum globalen Schutz der Menschenrechte, hätte sich aber mehr vom Gesetz erhofft. Unternehmen werden durch das Gesetz verpflichtet, ihren Sorgfaltspflichten nachzugehen und ihre Lieferketten nach Menschenrechtsverletzungen hin zu überprüfen und bei Verdachtsfällen Maßnahmen zu ergreifen. Auch sind spezielle umweltbezogene Pflichten enthalten, allerdings nicht als eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflicht wie bei den Menschenrechten, was ein großer Schwachpunkt des Gesetzes ist. Zudem reicht die Sorgfaltspflicht nur bis zum ersten direkten Zulieferer, während für die dahinterliegende Lieferkette nur eine mittelbare Verantwortung besteht. Doch gerade dort finden meist die Menschenrechtsverletzungen statt. Weitere Schwächen sind die geringe Anzahl an Unternehmen, die überhaupt unter das Gesetz fallen (mindestens 1000 Mitarbeiter), sowie eine fehlende zivilrechtliche Haftung.

Bis zuletzt war vor allem diese zivilrechtliche Haftung der entscheidende Knackpunkt, welche auf Drängen von Wirtschaftsverbänden nun im Vergleich zum Regierungsentwurf noch expliziter ausgeschlossen wurde. Positiv zu erwähnen ist, dass dafür an anderen Stellen konkretisiert und erweitert wurde, wie bei der Hinzunahme des Baseler Abkommens zur Abfallentsorgung oder der Miteinbeziehung von Zweigstellen ausländischer Unternehmen und von ausländischen Tochterunternehmen.

Hauptkritikpunkt von Transparency Deutschland ist, dass im deutschen Lieferkettengesetz die Korruptionsvermeidung zwar in den Zielen erwähnt, aber nicht als Instrumenten verankert ist. Dabei dient Korruption in aller Regel als eine wesentliche Komponente, wenn es um Verschleierung von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörung geht. Die Bestechung von öffentlichen Bediensteten, die die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wie Arbeitnehmer*innenrechte und -sicherheit überwachen sollten, oder von Aussteller*innen von Unbedenklichkeitszertifikaten für Produktionsmittel oder –verfahren, sind gängige Beispiele dafür.

Allgemein entstand der Eindruck, das vielfach umschriebene Lieferkettengesetz verkommt zu einer Verhandlungsmasse der Regierungsparteien bei dem gegeneinander Abwägen der letzten Gesetzesvorhaben. Dabei hat das Gesetz Auswirkungen auf die Menschenrechtslage weltweit. Eine klare Mehrheit der Verbraucher fordert eine transparente Lieferkette ohne Menschenrechts- und Umweltverletzungen, wie jüngst nochmals eine Umfrage der Verbraucherzentrale ergab.

Unternehmensverbände hingegen beklagen einen Wettbewerbsnachteil durch die entstehenden Mehrbelastungen und fordern EU-weite Regelungen und keine deutschen Alleingänge. Doch selbst im europäischen Vergleich hängt das deutsche Gesetz hinterher: So hat Frankreich beispielsweise bereits seit 2017 ein Sorgfaltspflichtengesetz; sogar mit zivilrechtlicher Haftung. Und auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen hin zu einem Lieferkettengesetz, welches nicht nur den reinen Fokus auf Menschenrechte und einigen wenigen Umweltaspekten besitzt. Heutzutage sollten Sorgfaltspflichten einen weitaus umfassenderen Nachhaltigkeitsansatz verfolgen, welcher über Menschenrechts- und Umweltthemen hinausgeht.

Das EU-Vorhaben wird entscheidend von der Unterstützung der Mitgliedstaaten und nationalen Bestrebungen abhängen. Der Gegenwind ist schon jetzt spürbar, denn die gleichen Argumente bezüglich der Wettbewerbsnachteile der EU werden auch hier angebracht. Neuerdings ist neben dem Justiz-Kommissar Reynders, welcher diese Initiative entscheidend vorangebracht hat, auch der Binnenmarkt-Kommissar Breton zuständig. Ein erster Vorschlag war für Juni geplant, wurde nun aber auf nach dem Sommer verschoben. Bleibt zu hoffen, dass dieses Vorhaben nicht auf die lange „EU-Bank“ verschoben wird und so verwässert wird wie das deutsche Gesetz.

Die Verabschiedung des deutschen Gesetzes stärkt hierbei die unter Beschuss geratenen Vorantreiber der EU-Initiative. Die noch ausstehende Abstimmung im Bundesrat wird wohl Ende Juni stattfinden, wird aber die geringere Hürde für das Gesetz sein. Dann endlich wird auch Deutschland seiner Verantwortung in den globalisierten Lieferketten gerecht.