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Mehr Rechtssicherheit für Hinweisgeber und Journalisten

Berlin, 22.03.2019

© Warren Wong / Unsplash

Die vergangenen zwei Wochen haben für den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sowie Journalistinnen und Journalisten zwei wichtige Entscheidungen gebracht: Zum einen konnte in Brüssel ein guter Kompromiss zur Hinweisgeberschutz-Richtlinie gefunden werden, zum anderen gibt auch das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Presse und Whistleblowern nun mehr Rechtssicherheit. Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht übertragen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse neu definieren und einen in sich stimmigen Schutz vor rechtswidriger Erlangung, Nutzung und Offenlegung dieser Informationen sicherstellen.

Der ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf traf bei Transparency Deutschland und anderen Organisationen an zwei entscheidenden Stellen auf vehemente Kritik: Zum einen sollte der Verrat von Geschäftsgeheimnissen unter Strafe gestellt werden, ohne der Presse eine Bereichsausnahme zu geben. Dies hätte zu einer Einschränkung der Freiheit der Presse und der Berichterstattung führen können. Zum anderen fehlte eine Regelung, die Hinweisgeber vor Strafverfolgung schützt, die durch die Weitergabe von Informationen zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines anderen Fehlverhaltens beitragen.

Transparency Deutschland begrüßt daher, dass das nun verabschiedete Gesetz an beiden Stellen entscheidend verbessert wurde. Zusammen mit dem in der vergangenen Woche in Brüssel getroffenen Kompromiss zur Hinweisgeberschutz-Richtlinie stärkt diese Entscheidung die Rechtssicherheit für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sowie Journalistinnen und Journalisten.

Beide Fälle zeigen, dass das Engagement der Zivilgesellschaft im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen wurde. Neben Transparency Deutschland setzte sich in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Organisationen und Verbänden für die Rechte von Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sowie Journalistinnen und Journalisten ein.