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Hinweisgeber und Journalisten brauchen gesetzlichen Schutz

Entkriminalisierung der Offenbarung rechtswidriger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse notwendig

Berlin, 11.12.2018

© Gilles Lambert / Unsplash

Laut Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm. Der Vorwurf lautet auf Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Recherchen.

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. fordert schon lange einen klaren, gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern, die strafbares Verhalten aufdecken. Rechtswidrige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen offengelegt werden können. Auch Journalisten, die über Missstände berichten, müssen entsprechend der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit geschützt sein, um frei berichten zu können.

„Die Aufdeckung von Straftaten liegt im öffentlichen Interesse. Es ist absurd, wenn gegen einen Hinweisgeber oder einen Journalisten für einen Dienst am Gemeinwohl strafrechtlich vorgegangen wird. Geschäfte, die gegen Strafbestimmungen verstoßen, verdienen keinen strafrechtlichen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, so Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. „Deswegen fordern wir die Entkriminalisierung der Offenbarung von rechtswidrigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wir brauchen eine klare gesetzliche Regelung, die Hinweisgeber und Journalisten schützt.“

Aktuelle Debatte um Gesetzentwurf zu Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und EU-Richtlinienentwurf zu Hinweisgeberschutz

Der Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz berät im Rahmen einer Anhörung am morgigen Mittwoch, 12. Dezember 2018, den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Der deutsche Gesetzentwurf weicht an entscheidender Stelle von der europäischen Richtlinie ab: Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen wird unter Strafe gestellt, ohne der Presse eine Bereichsausnahme zu geben. Die Abgeordneten sind aufgefordert, sowohl den Schutz investigativer Journalisten als auch von Hinweisgebern im Sinne der Richtlinie klar zu regeln.

Ulrike Fröhling, Leiterin der Arbeitsgruppe Transparenz in den Medien: „Das ist skandalös und erhöht das Risiko der Journalisten, sich bei einer Berichterstattung strafbar zu machen. Auch Hinweisgebern wird das Leben zusätzlich schwergemacht. Wenn sich Journalisten im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit strafbar machen, wer kann dann den Schutz der Quellen garantieren?“

„Der derzeit ebenfalls diskutierte EU-Richtlinienentwurf zum Hinweisgeberschutz setzt bessere Maßstäbe. Der Entwurf verlangt einen besonderen Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen und privaten Sektor, wenn diese im öffentlichen Interesse handeln. Die deutsche Politik sollte dies mit Nachdruck unterstützen“, so Prof. Dr. Edda Müller.

Hintergrund

In Deutschland fehlt nach wie vor eine gesetzliche Regelung, die Hinweisgebern Schutz vor nachteiligen persönlichen Folgen im Arbeitsverhältnis oder gar im Hinblick auf strafrechtliche Sanktionen gewährt. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung bietet keinen relevanten Schutz, denn sie bezieht sich immer nur auf einen Einzelfall und bewertet zusätzlich Loyalitätspflichten von Arbeitnehmern häufig höher als den Schutz rechtsstaatlicher Prinzipien.

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Prof. Dr. Edda Müller
Vorsitzende

Ulrike Fröhling
Leiterin der Arbeitsgruppe Transparenz in den Medien

Dr. Anna-Maija Mertens
Geschäftsführerin

030 - 54 98 98 0
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