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Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Berlin, 11.12.2018

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e. V. äußert sich in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (GeschGehG).

Die Richtlinie der Europäischen Union zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (EU 2016/943) soll in Deutschland durch ein neues Gesetz umgesetzt werden, das derzeit im Bundestag beraten wird. Zielsetzung sei es, Geschäftsgeheimnisse neu zu definieren und ein in sich stimmiger Schutz vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zu erreichen.

Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs weicht allerdings an einer entscheidenden Stelle von der europäischen Richtlinie ab: Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen wird unter Strafe gestellt, ohne der Presse eine Bereichsausnahme zu geben. Diesen Sachverhalt kritisiert Transparency Deutschland vehement. Die Freiheit der Presse und der Berichterstattung muss dringend geschützt werden. Gemeinwohlinteresse muss zudem den Partikularinteressen übergeordnet sein; folgerichtig muss die Aufdeckung rechtswidriger Handlungen bzw. des Fehlverhaltens geschützt werden, nicht die rechtswidrige Handlung bzw. das Fehlverhalten selbst. Daher schlägt Transparency Deutschland entsprechende Überarbeitungen im Gesetzestext vor.