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Förderung, Rechtssicherheit, Partizipation und Transparenz – Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Zivilgesellschaft?

08.12.2021

© Ricardo Gomez Angel / unsplash

Insgesamt 177 Seiten umfasst der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“. Dreißig Mal kommt dabei der Begriff „Zivilgesellschaft“ vor – und auch inhaltlich wird der Zivilgesellschaft von den Koalitionspartnern eine zentrale Rolle bei der Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen zugeschrieben. Die Stärkung und Förderung von Zivilgesellschaft und bürgerschaftlichem Engagement ist im Koalitionsvertrag als klares Ziel festgehalten. Es werden Reformen angekündigt, die sich unmittelbar auf die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen und ihre Handlungsspielräume auswirken werden.

Förderung der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts über die Zivilgesellschaft

Besonders hervorgehoben wird innerhalb des Koalitionsvertrags die Rolle der Zivilgesellschaft für die Demokratiepolitik. Unter der Überschrift „Zivilgesellschaft und Demokratie“ heißt es: „Bürgerschaftliches Engagement ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Demokratiepolitik in den vergangenen Jahren immer bedeutsamer geworden. Wir wollen Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren, unterstützen, gerade auch junge Menschen für das Ehrenamt begeistern und daher das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken entlasten.“ In diesem Zusammenhang kündigt die Koalition unter Beteiligung der Zivilgesellschaft unter anderem die Erarbeitung einer „nationalen Engagementstrategie“ an. Weiterhin soll die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in ihrem Förderauftrag gestärkt und ihre Mittel erhöht werden. Für eine „verbindliche [ ] und langfristig angelegte Stärkung der Zivilgesellschaft“ ist bis 2023 die Erarbeitung eines „Demokratiefördergesetzes“ geplant. Wie dieses Gesetz im Detail aussehen wird, wird im Koalitionsvertrag nicht benannt. Es liegt an uns, der Zivilgesellschaft, die Entscheidungsträger*innen bei der Gestaltung des Gesetzes zu unterstützen.

Zivilgesellschaftliches Engagement soll dabei nicht nur auf nationaler Ebene gefördert werden, sondern „über Grenzen“ hinweg: „Wir wollen EU-Rechtsformen für Vereine und Stiftungen, die Äquivalenzprüfungen für Gemeinnützigkeit aus anderen Mitgliedstaaten vereinfachen und so grenzüberschreitende Spenden und Kooperationen EuGH-konform erleichtern.“

Rechtssicherheit durch Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Auf breite Zustimmung und Erleichterung seitens der Zivilgesellschaft trifft die angekündigte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Hierzu äußert sich etwa die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, in der auch Transparency Deutschland Mitglied ist, in einem Pressestatement vom 7. Dezember 2021 wie folgt: „Die Ampel-Parteien wagen beim Recht der Gemeinnützigkeit mehr Fortschritt als vorige Koalitionen. Der Koalitionsvertrag enthält konkrete und für zivilgesellschaftliches Engagement hilfreiche Vorhaben.

Das ist ein großer Schritt für eine moderne Demokratie. Wir freuen uns auf die Umsetzung, denn diese wird die Arbeit vieler Vereine und Stiftungen erleichtern.“

Die Ampelparteien kündigen konkret an, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren, „um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken“. 2019 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Organisationen, bei denen politische Forderungen im Vordergrund stehen, ihre Gemeinnützigkeit verlieren sollen. Betroffen von dieser Entscheidung waren unter anderem das globalisierungskritische Netzwerk Attac und die Kampagnen-Organisation Campact. Im Zuge der Reform sollen gegebenenfalls auch „die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke“ konkretisiert und ergänzt werden. Die Koalitionspartner wollen „gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.“ Darüber hinaus soll Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus geschaffen werden. Erst im Herbst 2019 hatte sich im Zuge der politischen Debatte über eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts das Forum Gemeinnütziger Journalismus gegründet, dem sich neben Netzwerk Recherche, der Investigativplattform Correctiv oder dem digitalpolitischen Portal netzpolitik.org auch Transparency Deutschland angeschlossen hat, um diese gerade auch für die Aufdeckung von Korruption wichtige Mediensparte zu stärken. Zur konkreten Ausgestaltung bleibt der Vertrag jedoch vage.

Eine detaillierte Auswertung des Koalitionsvertrags mit Hinblick auf das Thema Gemeinnützigkeit hat die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ veröffentlicht. Aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit für politisches Engagement seitens der Zivilgesellschaft im Zuge des Attac-Urteils hatte der Trägereis der Initiative Transparente Zivilgesellschaft 2020 die Öffnung der ITZ für Organisationen ohne „offiziellen“ Gemeinnützigkeitsstatus beschlossen.

Partizipation der Zivilgesellschaft

Doch nicht nur rechtlich soll sich etwas ändern, auch im politischen Alltag sollen die Partizipationsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft gestärkt werden. So soll beispielsweise künftig das Modell der viel kritisierten Autogipfel mit exklusiven Runden zwischen Politik und Autolobby (und unter Ausschluss von Umweltverbänden) unter der neuen Bundesregierung ausgedient haben. Hierzu heißt es im Koalitionsvertrag:

„Wir wollen die auf Bundesebene bestehenden Kooperations- und Dialogformate im Bereich Automobilwirtschaft in einer Strategieplattform „Transformation Automobilwirtschaft“ mit Mobilitätswirtschaft, Umwelt- und Verkehrsverbänden, Sozialpartnern, Wissenschaft, Bundestag, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden mit den zuständigen Bundesressorts bündeln, um das Ziel der Klimaneutralität, die Wertschöpfung sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.“ 

Diesen Worten müssen nun auch Taten im Sinne einer umfassenden Beteiligung und darüber hinausgehender Transparenz von politischen Entscheidungsträger:innen im Umgang mit Lobbyisten folgen. Dieses Anliegen haben LobbyControl, Mehr Demokratie, Abgeordnetenwatch und Transparency Deutschland diese Woche in einem gemeinsamen Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschafsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner formuliert, der am 10. Dezember veröffentlicht wird. Vorab finden Sie zu diesem Thema auch bereits eine Stellungnahme von LobbyControl.

Doch nicht nur beim Autogipfel, auch sonst ist eine Beteiligung der Zivilgesellschaft innerhalb des Koalitionsvertrags bei fast allen Arbeitsschwerpunkten explizit erwähnt. In „digitalpolitische Vorhaben“ soll die Zivilgesellschaft beispielsweise besser eingebunden werden, „digitale[s] Ehrenamt“ soll „sichtbarer“ gemacht, unterstützt und rechtlich gestärkt werden. Weiterhin wird im Koalitionsvertrag angekündigt, dass künftig „neue Formen des Bürgerdialogs wie etwa Bürgerräte“ eingesetzt werden sollen. 

Transparenz und Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen

Im Zuge der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts kündigt die Ampelkoalition „Transparenzpflichten für größere Organisationen” sowie „handhabbare, standardisierte Transparenzpflichten und Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und Finanzierung” an, die jedoch nicht weiter ausgeführt werden. Mehr Transparenz wird in jedem Falle das bereits mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossene Zuwendungsempfängerregister, das 2024 eingeführt wird, sowie das am 01. Januar 2022 in Kraft tretende Lobbyregister auf Bundesebene bringen.

Im Koalitionsvertrag wird bereits die Nachschärfung des noch unter der großen Koalition im Frühjahr 2021 beschlossenen Lobbyregistergesetzes angekündigt. Künftig soll die Einflussnahme von Dritten auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag „umfassend“ über den sogenannten legislativen „Fußabdruck“ offenlegelegt werden. Das betrifft damit auch die Interessenvertretung an und das Einreichen von Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen zu Gesetzesentwürfen. Von der Eintragungspflicht sind zivilgesellschaftliche Organisationen betroffen, die ihre Interessen regelmäßig gegenüber der Politik vertreten und Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen. Verbunden mit der Eintragung ist die Verpflichtung der Einhaltung des im Juni verabschiedeten Verhaltenskodexes für Interessenvertretungen. Verpflichtend sind Angaben zu Zuwendungen ab einer Gesamthöhe von 20.000 Euro pro Zuwender*in im Jahr, unabhängig von der Rechtsform der Organisationen. Anzugeben sind konkret Name, Firma oder Bezeichnung der Geberin oder des Gebers, Wohnort oder Sitz der Geberin oder des Gebers (nicht öffentlich einsehbar) sowie eine kurze Beschreibung der Leistung.

Bei Verweigerung oder Falschangaben einer Interessenvertretung soll keine „Teilnahme an öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse des Deutschen Bundestages“ mehr erlaubt werden. Doch warum wurde ein Lobbyregister auf Bundesebene eingeführt?

Transparency Deutschland wirbt gemeinsam mit weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsverbänden im Rahmen der Allianz für Lobbytransparenz seit langem für eine transparente und faire Interessenvertretung. Dazu gehört auf der einen Seite, dass die Politik der finanziell deutlich schlechter gestellten Zivilgesellschaft in gleicher Weise wie der Wirtschaft Gehör schenkt und der Einfluss auf Entscheidungsträger*innen nachvollziehbar wird, andererseits aber auch gleiche Transparenzpflichten für alle Interessenvertreterinnen und -vertreter zur Vorbeugung und Sichtbarmachung von Interessenkonflikten und Machtmissbrauch. Die Mitglieder der Allianz für Lobbytransparenz fordern glaubwürdige und gleiche Regeln für einen fairen Wettbewerb in der Interessenvertretung, um das Vertrauen in den Gesetzgebungsprozess zu stärken. Das inzwischen beschlossene Lobbyregistergesetz geht in Bezug auf die Pflichten zur Veröffentlichung finanzieller Zuwendungen sogar über die von der LobbyAllianz geforderte Grenze von 50.000 Euro Zuwender*in im Jahr hinaus.

Demgegenüber steht die Sorge von zivilgesellschaftlichen Organisationen, dass z.B. Großspender*innen durch die Veröffentlichungspflichten und die damit verbundene Publizität von ihrem Spendenwillen abgebracht werden könnten und Organisationen Spendenrückgänge und finanzielle Nachteile zu befürchten hätten (vgl. hierzu u.a. den offenen Brief des Bündnisses für Gemeinnützigkeit vom 10.03.2021 zum Gesetzentwurf für ein Lobbyregistergesetz).

Jetzt gilt es, die Praktikabilität des Gesetzes nach der Einführung genau zu beobachten und den Dialog hierzu fortzusetzen. Bereits jetzt sind Ausnahmen innerhalb des Gesetzes angelegt, die einige der Bedenken seitens der Zivilgesellschaft ggf. schon ausräumen könnten. Zwar soll, wie bereits erwähnt, bei Verweigerung der Eintragung einzelner Angaben im Lobbyregister der Zugang zu den Gebäuden des Deutschen Bundestages und die Teilnahme an öffentlichen Anhörungen untersagt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Nennung einzelner Angaben von beispielsweise Großspenden begründet zu verweigern. Der zuständige Fachausschuss wird im Einzelfall entscheiden, ob die betroffene Organisation trotzdem zu einer Anhörung eingeladen wird. Schutzwürdige Interessen werden bei der prinzipiellen Eintragungspflicht von Interessenvertreter*innen ebenfalls berücksichtigt.

Im internationalen Vergleich und mit Blick auf die EU-Institutionen wird deutlich, dass Lobbyregister bereits in vielen Staaten und auf EU-Ebene gang und gäbe sind und größtenteils deutlich weitergehen als die aktuelle Regelung in Deutschland. Interessenvertretung ist legitim und gehört zu einer funktionierenden Demokratie, muss jedoch nachvollziehbar und fair organisiert sein.

Reaktionen auf den Koalitionsvertrag in Bezug auf die Rolle der Zivilgesellschaft (Auswahl)

Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Mehr Demokratie