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Erstes Cum-Ex-Urteil: Renommiert – und kriminell

Berlin, 20.03.2020

© Paul Fiedler / Unsplash

Diese Woche ist der erste Strafprozess im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu Ende gegangen. Zum ersten Mal hat ein deutsches Strafgericht entschieden, dass diese Geschäfte illegal sind und die Beteiligten sich strafbar machen. Das Landgericht Bonn hat die beiden Angeklagten wegen Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe dazu jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt. Außerdem ist die Privatbank M.M. Warburg verpflichtet, rund 177 Millionen Euro Steuerschulden für ihre Beteiligung an diesen Geschäften zu zahlen.

Dazu kommentiert Stephan K. Ohme, Leiter der Arbeitsgruppe Finanzwesen von Transparency Deutschland:

„Das Landgericht Bonn hat ein Präzedenz gesetzt: Mehr als 100 beteiligte Banken, renommierte Berater-Firmen, Anwälte haben uns beraubt. Getreu dem Satz von Brecht: Was ist ein Bankraub gegen die Gründung einer Bank? Kriminell, dreist bescheinigten sich die Beteiligten über Jahre, eine Gesetzes-Lücke 'zu Recht' zu nutzen. Cum-Ex, ein Schaden in Milliarden-Höhe, Gelder die dem Staat, damit uns, für Kitas und Pflegeeinrichtungen, für Infrastruktur und Renten-Kassen wie das Gesundheitswesen fehlten. Das Urteil bestätigt kriminelles Handeln, aber den 'renommierten' Akteuren fehlt die Einsicht. Bis zum Schluss des Prozesses und sicher auch noch in vielen sich anschließenden Verfahren wird gestritten. Allein die M.M. Warburg Bank muss nun rund 177 Millionen Euro zurückzahlen. Viele Milliarden fehlen noch. Renommé wäre hier Reue – und sofortige Zahlung durch alle Beteiligten.“​