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Transparency Deutschland fordert für Berlin ein Transparenzgesetz, das seinem Namen gerecht wird

Transparenz ist ein zentrales Instrument gegen Korruption und Machtmissbrauch

Berlin, 11.03.2021

Der Entwurf des Senats für ein Berliner Transparenzgesetz bringt nicht die seitens der Zivilgesellschaft und von rund 30.000 Berliner*innen geforderte Verpflichtung zu mehr Transparenz in Politik und öffentlicher Verwaltung, sondern ist in zentralen Punkten sogar ein Schritt zurück hinter das derzeit gültige Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Während einige wichtige Dokumente damit proaktiv veröffentlicht werden müssen und privatrechtliche Organisationen in etwas größerem Umfang erfasst sind, gibt es eine Reihe von neuen Ausnahmeregeln. Besonders kritisch zu sehen ist, dass die vom Senat vorgesehenen neuen Regelungen - anders als bislang - prinzipiell nachrangig gegenüber anderen Gesetzen und Vorschriften gültig sein sollen. Dieser Nachteil hat auf der Bundesebene bereits zu einer teilweisen Aushöhlung der Informationsfreiheit geführt, indem durch Änderungen anderer Vorschriften der Informationsanspruch gestoppt wurde.

Diese geplante Verschlechterung des Status quo verringert die Rechte der Bevölkerung und erschafft einen intransparenten Raum, der sich der Kontrolle durch die Medien und zivilgesellschaftlicher Organisationen entzieht. Umso wichtiger ist es, den Gesetzentwurf des Bündnisses Volksentscheid Transparenz Berlin weiter voranzutreiben. Vor einem möglichen Volksentscheid wartet dieser bereits ungewöhnlich lange auf die Zulässigkeitsprüfung durch den Senat. Das von einem breiten zivilgesellschaftlichen Unterstützerkreis sowie der Partei DIE LINKE getragene Bündnis hat am 3. Dezember 2019 27.091 gültige Unterschriften von Berliner*innen und Berliner für einen eigenen Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz eingereicht.