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Schwacher Kompromiss beim Lieferkettengesetz: Korruptionsbekämpfung als Sorgfaltspflicht aufnehmen

Berlin, 12.02.2021

Die Bundesminister Peter Altmaier, Hubertus Heil und Gerd Müller haben sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Dazu erklärt Helena Peltonen-Gassmann, Stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland:

„Endlich hat der lange Streit in der Koalition ein Ende und es gibt einen – leider abgeschwächten – Kompromiss für ein Lieferkettengesetz. Angesichts der Nachhaltigkeitsziele, die seit 2015 gelten, wäre alles andere im Jahr 2021 für ein reiches Land wie Deutschland nur beschämend.

Die Bundesminister Gerd Müller und Hubertus Heil haben zu Recht betont, dass mit einem Sorgfaltspflichtengesetz nichts Unmögliches von den Unternehmen verlangt wird. Dass sie sich bei der zivilrechtliche Haftung der Unternehmen gegenüber Bundesminister Peter Altmaier nicht durchsetzen konnten, ist bedauernswert. Aus unserer Sicht sollten auch grundsätzlich alle Unternehmen vom Anwendungsbereich erfasst sein und insbesondere Prozessstandards einführen.

Auch ist nach wie vor völlig unklar, ob das größte Hindernis für faire Wettbewerbsbedingungen, nämlich Korruption, auch als eine Sorgfaltspflicht aufgenommen wird. Das empfiehlt unter anderem die OECD in ihren Leitlinien für multinationale Unternehmen und das ist auch gerade für kleine und mittlere Unternehmen von besonderer Bedeutung.“