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Zivilgesellschaft
Mehr Transparenz durch neues Wohlfahrtsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern?
Schwerin, 03.09.2019
In Mecklenburg-Vorpommern hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der vom Land geförderte Wohlfahrtsverbände künftig zu mehr Transparenz verpflichten soll. Nach Berlin wäre Mecklenburg-Vorpommern das zweite Bundesland, das die Vergabe öffentlicher Fördermittel an Transparenzvorgaben gegenüber der Öffentlichkeit knüpft – ein wichtiger Schritt für mehr Vertrauen in die Zivilgesellschaft.
Den gesamten Kommentar von Maren Wagner, Jörg Mühlbach und Folkard Wohlgemuth zum geplante Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz finden Sie hier: