Lobbyregister-Reform: Keine Transparenz zu wichtigem Vorgespräch?
Berlin, 06.09.2023
Am 19. September 2023 findet die offizielle Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zum Gesetzentwurf zur Reform des Lobbyregisters statt. Transparency Deutschland und andere Sachverständige sind eingeladen, bei diesem Termin im Bundestag zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Heute fand im Vorfeld in den Räumen des Bundestages ein Gespräch zwischen den Berichterstattern und einer größeren Gruppe von zivilgesellschaftlichen Organisationen statt. Dieses Gespräch hat den Charakter einer informellen Anhörung – ohne die dafür vorgesehene Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Dabei ist nicht auszuschließen, dass Ergebnisse des Gesprächs Eingang in die gesetzgeberische Entscheidung finden.
Daher hat Transparency Deutschland im Vorfeld dieses Gesprächs die zuständigen Abgeordneten kontaktiert und aufgefordert, analog zur öffentlichen Anhörung am 19. September 2023 auch bezüglich diese Termins Transparenz herzustellen. Bis zum Termin hat Transparency Deutschland dazu leider keine Rückmeldung erhalten.
Transparenz sollte an dieser Stelle umso mehr gelten, als es sich bei dem zu regelnden Gegenstand um die Änderung des Lobbyregistergesetzes handelt – dessen erklärtes Ziel es ist, zu mehr Transparenz bei der Staatstätigkeit zu kommen. Gerade bei einem solchen Gesetz sollte die Herstellung von Transparenz im gesamten Gesetzgebungsverfahren selbstverständlich sein. Jeglicher Anschein inoffizieller Vorabgespräche würde aus unserer Sicht dem begrüßenswerten Anliegen dieser Gesetzesnovellierung schaden.
Daher sollte das geplante Gespräch auf der Internetseite des Bundestages (bzw. des zuständigen Ausschusses) veröffentlicht werden. Es wäre zudem wünschenswert, ein Protokoll der Kernaussagen anzufertigen und analog der öffentlichen Anhörung zugänglich zu machen.
UPDATE: Die Vorsitzende des Ausschusses Daniela Ludwig (CSU) hat Transparency Deutschland am 07. September per Brief geantwortet. Sie kündigte an, im Rahmen der Anhörung am 19. September über die Erkenntnisse des Treffens vom 06 September zu berichten. Weitere Schritte für Transparenz rund um das Gespräch, zum Beispiel durch die Veröffentlichung eines Protokolls, werden nicht genannt.