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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes

Berlin, 23.08.2023

Transparency Deutschland begrüßt das Vorhaben, wesentliche Lücken im bestehenden Lobbyregister zu schließen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind richtig und notwendig, um eine größere Transparenz über die Interessenvertretung gegenüber Legislative und Exekutive herzustellen. Nichtsdestotrotz bleiben weiterhin große Defizite. Wir plädieren daher für die folgenden ambitionierten Regelungen:

  • Der legislative/exekutive Fußabdruck wird im bestehenden Vorhaben nur unzureichend umgesetzt. Hier ist weitergehende Transparenz erforderlich, um die Gesetzesentstehung nachzuvollziehen. Wesentlich ist hier auch die Einbeziehung der Referent:innen in den Ministerien, also nicht lediglich der Referatsleiter:innen.
  • Wir halten die Einführung des Amtes einer/s unabhängigen Lobbybeauftragten mit Durchgriffsrechten und der notwendigen Ausstattung mit Personal und Sachmitteln für erforderlich, um ein Vollzugsdefizit zu vermeiden.
  • Die weiter bestehenden Ausnahmeregeln für bestimmte Interessenvertretungen sollten auf den unmittelbar grundgesetzlich geschützten Bereich eingeschränkt werden.