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Internationaler Tag der Informationsfreiheit 2021: Zeit für ein Transparenzgesetz

Berlin, 28.09.2021

Der 28. September ist der Internationale Tag der Informationsfreiheit. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland bei diesem Thema hinterher. Nach wie vor hat Deutschland die Tromsö-Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Jahr 2009 nicht unterzeichnet. Dabei ist dieser völkerrechtliche Mindeststandard im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Die Transparenz staatlichen Handelns wird heute international als elementar für die Funktion freiheitlich-demokratischer Staatsformen angesehen. Es setzt sich die Auffassung durch, dass die Bürger*innen als Voraussetzung für demokratische Teilhabe einen Rechtsanspruch auf niederschwelligen Zugang zu allen amtlichen Informationen erhalten müssen.

Im Kontext der Kampagne „Mehr Transparenz wagen!“ zur Bundestagswahl 2021 hat Transparency Deutschland die Politik aufgefordert, die Tromsö-Konvention zu unterzeichnen und in der nächsten Legislaturperiode ein Transparenzgesetz mit Verfassungsrang einzuführen. Dafür muss das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes weiterentwickelt werden – mit weitreichenden Pflichten zur proaktiven Publikation wichtiger Informationen in einem zentralen Online-Portal. Eine Auswertung der Wahlprogramme durch Transparency Deutschland hat gezeigt, dass die SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, die FDP sowie DIE LINKE sich für die Einführung eines Transparenzgesetzes aussprechen. Es besteht daher die Hoffnung, dass die nächste Bundesregierung, unabhängig von der letztendlichen Koalition, das Thema anpacken wird.

Wichtig wird dabei sein, die vielen expliziten und impliziten pauschalen Ausnahmebereiche in den existierenden Regelungen abzubauen. Die aktuellen Ausnahmeregelungen werden zu oft als Vorwand verwendet, bestimmte Informationen ungerechtfertigt geheim zu halten. Transparency Deutschland fordert außerdem, dass Anfragen nach den Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen künftig gebührenfrei sein sollten, da Gebühren derzeit für viele Bürger*innen eine hohe Hürde darstellen. Außerdem sollten die Überprüfungs- und Eingriffsrechte des/der Informationsfreiheitsbeauftragten ausgeweitet werden. So sollte die Person das Recht haben, Einsicht in alle Informationen zu erhalten, deren Herausgabe verweigert wird. Nur so kann sie die Rechtmäßigkeit bei Ablehnungsentscheidungen überprüfen. Als „ultima ratio“ sollte es ein Recht der/des Beauftragten geben, die Herausgabe der Information gegenüber der Behörde anzuordnen oder darauf zu klagen.