Geldwäsche: Neue Transparency-Studie belegt Europas Versäumnisse
Auch Deutschlands Transparenzregister immer noch lückenhaft
Berlin, 27.05.2021
Die neue Studie „Access denied? Availability and access to beneficial ownership data in the European Union” von Transparency International zeigt, dass viele EU-Mitgliedstaaten bei der Einführung umfassender, öffentlich zugänglicher Transparenzregister ihren Verpflichtungen auf EU-Ebene nicht nachkommen. Drei Jahre nach der Verabschiedung der 5. EU-Antigeldwäsche-Richtlinie und mehr als ein Jahr nach der Frist für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen auf nationaler Ebene zieht Transparency International eine sehr ernüchternde Bilanz.
Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten unter anderem dazu, ihre Transparenzregister für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bisher haben jedoch nur Dänemark und Lettland die Informationen des Registers als strukturierte Daten im Open-Data-Format kostenlos für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Schlusslichter sind Italien, Litauen und Ungarn, wo es noch gar keine Transparenzregister gibt.
Deutschland liegt im Mittelfeld. Der Zugang zum Transparenzregister ist kostenpflichtig und die Daten werden nicht als Open Data aufbereitet. Das derzeit im Bundestag debattierte neue Gesetz zum Transparenzregister wäre ein Fortschritt, aber dennoch bestünden weiterhin wesentliche Lücken bei der Datenerhebung, -prüfung und -aufbereitung.
Dazu erklärt Stephan K. Ohme, Finanzexperte von Transparency Deutschland:
„Solange das Transparenzregister in Deutschland seinem Namen nicht gerecht wird, solange werden wir im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung nicht entscheidend vorankommen. Denn wenn die Daten zu Unternehmensbeteiligungen anonym bleiben können, gewinnen die Kriminellen das Versteckspiel. Veruntreute Mittel oder Gewinne aus Drogen-, Waffen-, Wildtier- und Menschenhandel können in Deutschland und anderen europäischen Staaten auch weiterhin zu einfach angelegt werden.“
G7 in der Verantwortung, voranzugehen
Im Vorfeld des G7-Gipfels am 4. und 5. Juni 2021 haben Transparency International und die sieben entsprechenden Transparency-Länderbüros am 26. Mai 2021 in einem Offenen Brief an die jeweiligen Finanzminister gefordert, dass die G7-Staaten bei der Bekämpfung illegaler Finanzen auf nationaler und globaler Ebene vorangehen müssen.
Stephan K. Ohme:
„Wir haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz in unserem Offenen Brief dazu aufgerufen, dass Deutschland bei der Bekämpfung von Geldwäsche auf Ebene der G7 eine Vorreiterrolle einnimmt. Deutschland übt derzeit die Präsidentschaft der FATF als wichtigstes Gremium für internationale Standards bei der Geldwäschebekämpfung aus und wird kommendes Jahr die G7-Präsidentschaft übernehmen. Daher kommt Deutschland international eine besondere Verantwortung beim Kampf gegen Geldwäsche zu.“
Die G7 müssen globale Standards mit Blick auf die Register für wirtschaftliches Eigentum setzen, den engen Informationsaustausch fördern und auf nationaler Ebene vorbildliche Maßnahmen umsetzen. Fortschritte bei der Bekämpfung des Missbrauchs anonymer Unternehmen werden nur möglich sein, wenn Informationen über wirtschaftliche Eigentümer in allen Rechtsordnungen leicht zugänglich und zeitnah verfügbar sind und wenn die Behörden in der Lage sind, diese Informationen zu nutzen und Daten zu Ermittlungszwecken abzugleichen.
Hintergrund
Nach Schätzungen werden in Deutschland jährlich mindestens 100 Milliarden Euro gewaschen. Das Transparenzregister ist ein entscheidendes Instrument zur Aufdeckung von Geldwäsche und Wirtschaftsstraftaten. Da das deutsche Transparenzregister bisher nicht vollständig mit anderen Unternehmensregistern integriert ist, ist es in der Praxis fast unmöglich zu überprüfen, ob Unternehmen, die ihre wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen sollten, dies auch tatsächlich tun.
Außerdem erfolgt keine konsequente Prüfung der Richtigkeit der von Unternehmen übermittelten Informationen. Das hat das prominente Beispiel des tschechischen Premierministers Andrej Babiš jüngst belegt. So hat Transparency Deutschland im November 2020 die Behörden darauf aufmerksam gemacht, dass Babiš im deutschen Transparenzregister bisher nicht als Begünstigter und Aktionär der deutschen Tochtergesellschaft des tschechischen Agrarkonzerns Agrofert aufgeführt wurde. Erst nach diesem Hinweis wurde diese Information ergänzt.
Weiterführende Informationen
- Zum Bericht “Access denied? Availability and access to beneficial ownership data in the European Union” von Transparency International” (27. Mai 2021)
- Zum Offenen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz „Transparent and standardized registers for beneficial owners in G7-countries“ (25. Mai 2021)
- Zur Pressemitteilung „Nach Druck von Transparency: Tschechischer Ministerpräsident im Transparenzregister nachgetragen“ (29. April 2021)
- Zur Stellungnahme zum Entwurf des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (19. Januar 2021)
- Zur Webseite des deutschen Transparenzregisters
Kontakt
Stephan K. Ohme
Leiter der Arbeitsgruppe Finanzwesen
Adrian Nennich
Pressesprecher
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Tel.: 030 - 54 98 98 15