Bundesrat lehnt das Hinweisgeberschutz-Gesetz ab
Berlin, 10.02.2023
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen nicht beschlossen.
Dazu erklärt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland:
Was für ein Trauerspiel! Die Union hat heute mit fachlich fragwürdigen und zum Teil schlicht unrichtigen Argumenten das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebenden blockiert. Insbesondere die von der Union kritisierte Verpflichtung zum Nachgehen auch anonymer Hinweise ist essentiell für Hinweisgeberschutz – und in vielen Unternehmen bewährte Praxis. Durch die Blockade im Bundesrat müssen die betroffenen Personen, die auf Missstände hinweisen und damit Zivilcourage beweisen, weiter auf einen verlässlichen Schutzschirm warten. Das beschert in Unternehmen und Behörden sowie den Hinweisgebenden weiterhin große rechtliche Unsicherheit. Für Deutschland ist das auch im internationalen Vergleich ein Armutszeugnis, schließlich ist die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits Ende 2021 verstrichen.
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung „Endlich Schutz für Hinweisgebende: Bundestag beschließt Gesetz“ vom 16. Dezember 2022
- Offizielle Stellungnahme anlässlich der Anhörung im zuständigen Ausschuss des deutschen Bundestags vom 14. Oktober 2022
- Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags vom 14. Oktober 2022 mit Louisa Schloussen, Co-Leiterin der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland
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Sebastian Oelrich
Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz
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