Stellungnahme zum Regierungsentwurf für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Berlin, 14.10.2022
Die Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland hat zum Regierungsentwurf für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz) Stellung bezogen.
Zwar ist der Anspruch der Bundesregierung – Hinweisgeber:innen zu schützen – im Entwurf erkennbar, an vielen entscheidenden Stellen geht dieser jedoch nicht weit genug. So stellt der Gesetzgeber den Hinweisgeberschutz weiterhin grundsätzlich als eine bürokratische Belastung für Unternehmen und öffentliche Verwaltung dar.
Transparency Deutschland fordert daher Nachbesserungen in folgenden Bereichen für einen effektiven Hinweisgeberschutz:
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Der sachliche Anwendungsbereich sollte auf sämtliche Rechtsverstöße sowie auf sonstiges Fehlverhalten, deren Meldung bzw. Offenlegung im öffentlichen Interesse liegt, erstreckt werden.
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Die Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot zu weitreichend und finden in Art. 16 der EU-Whistleblower-Richtlinie (WBRL) keine hinreichende Grundlage.
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Meldesysteme müssen so ausgestaltet werden, dass sie die Abgabe anonymer Meldungen ermöglichen.
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Die im Koalitionsvertrag aufgegriffene Unterstützungsmaßnahmen sollten für Hinweisgeber:innen in den Entwurf übernommen werden.
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Externe Meldungen sollten auch an Staatsanwaltschaften ermöglicht werden.
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Ein zusätzlicher Offenlegungstatbestand muss in dem Entwurf eingefügt werden.
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Standards für die Folgemaßnahmen zur Aufklärung von Hinweisen müssen gesetzlich verankert werden.