Positionspapier
Politik
Verschärfung des § 108e StBG (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
Transparency Deutschland hat ein Positionspapier zur Verschärfung von § 108e STGB verfasst, welcher die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandtatsträgern regelt. Angesichts der bekanntgewordenen Korruptionsfälle in den letzten Jahren (wie etwa Fälle die Aserbaidschan, Amthor/Augustus Intelligence Inc., Maskenbeschaffung), die allesamt bislang ohne korruptionsstrafrechtliche Folgen geblieben sind, dürfte außer Frage stehen, dass der § 108e StGB in der derzeitigen Fassung ein sehr stumpfes Schwert darstellt.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
- Das Tatbestandsmerkmal „im Auftrag oder auf Weisung“ des § 108e StGB ist ersatzlos zu streichen, da ansonsten der Strafrechtsnorm nicht zu der erforderlichen Effizienz verholfen werden kann.
- Der Tatbestand des § 108e StGB ist (entsprechend §§ 332, 334 StGB) auf Vorteile zu erstrecken, die erst nach der vorgenommenen bzw. unterlassenen Handlung gewährt werden.
- Das Tatbestandsmerkmal „bei der Wahrnehmung des Mandats“ des § 108e StGB ist zu streichen und durch das Merkmal „unter Ausnutzung der Stellung als Mandatsträger“ zu ersetzen.