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Positionspapier „Transparenz 2.0: Open Data gegen Korruption“

Unter Open Data beziehungsweise Open Government Data versteht Transparency Deutschland Daten, die von staatlichen Stellen stammen und die der Open Definition entsprechend von jedermann frei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können. 

Open Data kann einen großen Beitrag zur Bekämpfung und Prävention von Korruption leisten und stellt einen Paradigmenwechsel im Zusammenspiel staatlicher, zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure dar. Erst Open Data ermöglicht eine effektive, unkomplizierte und umfassende Analyse und Nachnutzung von Regierungsdaten. Auch die Open-Data-Strategie der Bundesregierung hebt den Nutzen offener Daten für ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln hervor.

Allerdings ist zurzeit die Verfügbarkeit und damit auch die Nutzung von offenen Daten in Deutschland aufgrund der verbesserungswürdigen Rechtslage und der zurückhaltenden Verwaltungspraxis noch sehr dürftig ausgeprägt, gerade in Bezug auf Daten, die für eine wirkungsvolle zivilgesellschaftliche Kontrolle notwendig wären.

Daher formuliert Transparency Deutschland die folgenden Kernforderungen: 

  • Es müssen mehr korruptionsrelevante Daten, wie beispielsweise Registerinformationen, Vergabedaten, Lobbyaktivitäten und Parteienfinanzierung in einem offenen, maschinenlesbaren Format leicht zugänglich und zentral per API (engl.: application programming interface/ dt.: Programmierschnittstelle) und Direktdownload zur Verfügung gestellt werden. 
  • Dabei sind bundeseinheitliche, gut dokumentierte Datenstandards und eindeutige Kennungen zu verwenden, die eine einfache Zusammenführung von Daten erlauben. 
  • Bei der Bereitstellung der Daten sollte auf einen niedrigschwelligen Zugang geachtet werden, durch zugängliche Visualisierungen und interaktive Plattformen. 
  • “Open Data by Default” sollte auch in einem Bundestransparenzgesetz festgeschrieben werden, wobei Abweichungen von diesem Grundsatz zu begründen und nur unter eng gefassten Umständen erlaubt sein sollten. 
  • Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft bei der Bereitstellung von Open Data sollte institutionalisiert werden und die Zuständigkeit der Informationsfreiheitsbeauftragten als Ansprechstelle für Open Government Data erweitert werden. Kurzfristig sollte unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft die Veröffentlichung bestimmter, besonders relevanter Datensätze priorisiert werden.