Publikationen
Rezension

Kolawole Olaniyan: Corruption and Human Rights in Africa

Oxford: Hart Publishing Ltd 2014, ISBN 978-1-84946-637-0, 403 Seiten, £50

Das englischsprachige Buch “Corruption and Human Rights Law in Africa”, das auf der Promotion des Autors basiert, untersucht ob Korruption, vor allem Korruption auf Regierungsebene („grand corruption“), auch mit menschenrechtlichen Instrumenten bekämpft werden kann.
Der Autor untersucht zunächst die historischen und konzeptionellen Strukturen von Korruption und Menschenrechten und beklagt dabei die fehlende einhellige Definition von Korruption. Verstanden als Straftatbestand, stellt Korruption auf die individuelle Schuld ab. (S. 73) Unberücksichtigt bleiben dabei Auswirkungen auf die Opfer von Korruption, insbesondere den wirtschaftlich und sozial Schwachen. Ein menschenrechtlicher Ansatz würde sie ins Zentrum des Verfahrens rücken. Um effektiv zu sein, müssten jedoch die Kapazitäten von Menschenrechtsinstitutionen und verbessert und sichergestellt werden, dass diese Institutionen nicht selbst korrupt oder politisch beeinflusst sind. Eine Voraussetzung, die nicht einfach zu erfüllen ist!
Im zweiten Teil werden nationale – afrikanische – Gesetze zur Bekämpfung von Korruption untersucht, beispielhaft die von Nigeria, Angola und Äquatorialguinea sowie die Konventionen gegen Bestechung der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union, das Protokoll der südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC) und der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS). Hier hat das Buch durchaus Längen. 
Im dritten Teil analysiert der Autor vor allem die Afrikanische Charta für Menschenrechte. Artikel 21 der Charta, der das Recht von allen Völkern, frei über ihre Reichtümer und Bodenschätze zu verfügen, garantiert, sieht er im Falle von Korruption auf Regierungsebene als verletzt an. Aus dem Menschenrechtsschutzsystem leitet er weiterhin das Recht von Opfern auf effektive Abhilfe ab. Beides zusammen würde also grundsätzlich den Opfern von Korruption, den wirtschaftlich und sozial Benachteiligten, einen menschenrechtlichen Anspruch auf Abhilfe wegen Verletzung von Artikel 21 geben, den sie vor der Afrikanischen Kommission sowie dem Afrikanischen Gerichtshof der Menschenrechte geltend machen könnten. (S. 354,355) Einen Präzedenzfall gibt es noch nicht. Um eine solche progressive Urteilspraxis zu erleichtern, schlägt der Autor ein Zusatzprotokoll zur Afrikanischen Charta vor, das Korruption explizit als Verletzung der Rechte der Charta anerkennt,  Opfern sowie Nichtregierungsorganisationen Klagebefugnis einräumt, und Finanzinstitutionen Verantwortung für die Rückgabe gestohlener Vermögenswerte auferlegt.(S. 355) Kein leichtes Unterfangen, aber eines, das eine neue Front im Kampf gegen Korruption eröffnen und die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen würde.
Fazit: ein interessantes Buch mit gründlichen, zum Teil für den Leser zu gründlichen Untermauerungen der Thesen, die auch in anderen Regionen als Afrika Bestand haben würden, und vielleicht sogar grössere Umsetzungschancen.

(Angela Reitmaier)

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