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Der Beirat stellt sich vor: Felix Oldenburg

Interview mit Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen

Felix Oldenburg studierte Philosophie, Politik- und Musikwissenschaften. Bis 2002 war er bei McKinsey & Company in London Strategieberater für Unternehmen in Deutschland, Schweiz und Großbritannien. Nach Stationen bei der IFOK GmbH und Ashoka, einer Förderorganisation für Sozialunternehmer, ist Felix Oldenburg seit April 2016 Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen in Berlin. Anfang 2017 wurde er in den Beirat von Transparency Deutschland gewählt.

Das Handelsblatt bezeichnet Sie als „Querdenker mit Mission“. Fühlen Sie sich damit zutreffend charakterisiert? Wenn ja, was ist Ihre Mission?

Die Charakterisierung meiner Person überlasse ich gerne anderen, aber keine Frage, ich sehe großes Potential im Stiftungssektor. Tausende engagierte Menschen mit ihren Ideen
und Initiativen machen diesen Bereich stark und lebendig. Stiftungen werden als zentraler Motor der Zivilgesellschaft bei der Beantwortung der großen Fragen der Zeit gebraucht. Ich setze mich dafür ein, dass Stiftungen für diese und zukünftige Aufgabe gewappnet sind und noch vernetzter, internationaler, kreativer und produktiver aufgestellt sind.

Nicht wenige Stiftungen geraten durch die anhaltende Niedrigzinspolitik unter Druck. Wie sehen Sie das Modell Stiftung in der Zukunft?

Gerade kleinere und mittlere Stiftungen durchleben in der Niedrigzinsphase herausfordernde Zeiten. Doch weniger Ertrag heißt nicht gleich weniger Wirkung. Wie jedes Organisationsmodell
muss sich auch das Stiftungsmodell stetig weiterentwickeln. Aktuell heißt das für Stiftungen sich intensiver mit dem Zusammenspiel von Kapital und Wirkung zu beschäftigen, sich neuen Vermögensanlagen zu öffnen sowie die Ideen und Impulse der nächsten Generation einzubeziehen. Dann werden Stiftungen auch weiterhin die Gesellschaft bereichern können.

Durch das neue Geldwäschegesetz (Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie) müssen Stiftungen künftig ihre wirtschaftlichen Eigentümer an ein bundesweites Transparenzregister
melden. Das Register soll jedoch der Öffentlichkeit jedoch nicht allgemein zugänglich sein. Wie bewerten Sie die neuen Regelungen?

Wir sehen den aktuellen Gesetzesentwurf kritisch. Zum einen würde er Stiftungen vor erhebliche Unsicherheiten stellen, da sich aus dem Entwurf keine klaren Handlungsanweisungen ableiten lassen und er beispielsweise nicht zwischen gemeinnützigen und nicht-gemeinnützigen Stiftungen differenziert. Zum anderen sehen wir im Bereich Transparenz keinen wirklichen Mehrwert. Wir empfehlen viel mehr die EU-Richtlinie im Zusammenhang mit einer Reform des Stiftungsrechts zu verbinden und ein einheitliches Stiftungsregister mit Publizitätswirkung einzurichten. Damit wäre eine gesetzliche Lösung zur Transparenz im Stiftungssektor „aus einem Guss“ etabliert. Die Verfasser einer aktuellen Untersuchung zu unternehmensnahen Stiftungen plädieren für weitergehende, gesetzlich verpflichtende Transparenzstandards für Stiftungen: Ein öffentliches Stiftungsregister und Unterzeichnen der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.

Darüber hinaus sollten nach Auffassung der Verfasser Auskunfts- und Veröffentlichungspflichten gemäß Informationsfreiheitsgesetz auch für Stiftungen gelten. Was meinen Sie?

Transparenz ist kein Selbstzweck und mit immer weiteren Regelungen und der Unterzeichnung von Aufrufen ist es nicht getan. Was nachhaltiger und tiefgreifender wirkt, ist ein kultureller Wandel im Stiftungssektor. Dafür setzt sich der Bundesverband sukzessive seit Jahren ein. Wir tun dies mit Veröffentlichungen, Arbeitskreisen und Vorträgen quer durch die Republik. Unser Ziel muss sein, dass Stiftungen in der Breite auch für sich erkennen, dass Transparenz und ein offener Umgang mit Daten Chancen birgt. Ein einheitliches Stiftungsregister kann aus unserer Perspektive darüber hinaus einen wichtigen Beitrag auf diesem Weg leisten.

Die Fragen stellte Heike Mayer.