Regionalgruppe Baden-Württemberg
Über uns
Die Regionalgruppe Baden-Württemberg setzt sich für mehr Transparenz in der Landespolitik und auf kommunaler Ebene ein. Wir treffen uns drei bis viermal im Jahr in Stuttgart und laden hierzu in der Regel Gastrednerinnen und Gastrednern aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft oder Wirtschaft ein. Aktuell beschäftigen wir uns mit der anstehenden Evaluierung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes, dem Entwurf eines Transparenzgesetzes für Baden-Württemberg, den Offenlegungsregeln für Abgeordnete sowie der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Korruptionsprävention und -bekämpfung.
Zielsetzung
Aufgaben unserer Regionalgruppe:
- Beobachtung der Landespolitik, um Gelegenheiten für Aktivitäten zur Verhütung von Korruption zu erkennen.
- Verhütung von Korruption durch eine wirkungsvolle Gesetzgebung auf Landesebene:
Gesetzesinitiativen durch Vorlage von Entwürfen auf den Weg bringen
Auf Einladung: Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben der Parteien
Auf Einladung: Teilnahme an parlamentarischen Anhörungen - Förderung von Austausch und Weiterbildung mit geeigneten Partnern:
(Koalitionen gegen Korruption)
Zivilgesellschaft - Politik - Wirtschaft - Öffentlichkeitsarbeit:
Publizierung der erarbeiteten Entwürfe und Stellungnahmen
Kurzfristige Beantwortung von Anfragen der Landespresse
Pflege der Homepage
Aktuelle Arbeitsschwerpunkte:
Agenda 2024
1. Transparenzgesetz
Seit vielen Jahren kämpft die Regionalgruppe Baden-Württemberg für ein Transparenzgesetz. Im Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU im Mai 2021 die Weiter-entwicklung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu einem Transparenzgesetz angekündigt. Seitdem geht es eher schleppend voran. Auf Anregung der RG hat die SPD-Fraktion im Landtag im Juni 2023 eine Anfrage nach dem Stand der Dinge des Evaluierungsprozesses gestellt. Das Landesinnenministerium antwortete im Juli 2023 unter Verweis auf die Komplexität des Verfahrens und die Mengen der auszuwertenden Daten, dass man noch keinen Termin nennen könne. Man sei angesichts der politischen Bedeutung mit „besonderem Nachdruck“ an dem Thema dran. Konkrete Gesetzentwürfe liegen bereits auf dem Tisch, zum Beispiel von der Regionalgruppe von Anfang 2021 sowie vom ehemaligen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus dem Jahr 2022. Die RG wirbt für dieses Anliegen auch gemeinsam mit anderen Organisationen im Bündnis „Baden-Württemberg blickt durch“.
Am 18.10.2023 beendete Frau Staatsrätin Barbara Bosch einen Vortrag über die Entwicklung der Informationsfreiheit in Baden-Württemberg mit folgenden Worten: "Wir haben uns vorgenommen, als Landesregierung künftig auch zu wichtigen Gesetzesvorhaben Bürgerforen einzurichten, ganz früh, bevor der Gesetzestext schon steht, um darüber nachzudenken, wie dies geschehen soll. Dies ist auch vorgesehen zum Transparenzgesetz, auch dazu soll ein Bürgerforum stattfinden... Im Moment wird ja bei uns das Landesinformationsfreiheitsgesetz evaluiert, und auf dieser Evaluation aufbauend soll dann das Transparenzgesetz gemacht werden. Weil wir das für ein wichtiges Gesetz halten, findet im Vorfeld dann auch dieses Bürgerforum statt."
Wir gehen davon aus, im Rahmen dieses Bürgerforums als Experten eingeladen zu werden.
Aus unserer Sicht macht ein Transparenzgesetz nur Sinn, wenn dieses auch die 1101 Kommunen in Baden-Württemberg erfasst. Vor allem der Gemeindetag und der Landkreistag Baden-Württemberg wenden sich jedoch vehement gegen ein Transparenzgesetz. Daher schlug Jürgen Louis im Anschluss an den Vortrag von Prof. Dr. Tobias Keber am 7.12.2023 vor, gemeinsam das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden zu suchen. Uns schwebt dazu zunächst ein Gespräch im vertraulichen Kreis vor, bevor man ggf. einen Workshop mit den Spitzenverbänden anschließt. Ansonsten wäre unsere Befürchtung, dass sich Gemeinde-, Städte- und Landkreistag in der öffentlichen Diskussion erneut von Anfang an gegen ein Transparenzgesetz aussprechen, da deren Verbandsmitglieder ein solches Gesetz kategorisch ablehnen.
2. Offenlegungsregeln für Abgeordnete
Lt. Koalitionsvertrag sollen "klare gesetzliche Transparenz und - Verhaltensregeln für die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg" geschaffen werden.
Am 22.05.2021 hat der Landtag beschlossen, eine Geschäftsordnungskommission einzusetzen (Drucksache 17/71 vom 17.05.2021)
Je nach Fortgang der gegenwärtig laufenden Verhandlungen der Landtagsfraktionen beabsichtigen wir zu gegebener Zeit eine Stellungnahme zu den Offenlegungsregeln für Abgeordnete abzugeben.
3. Fortschreibung VwV Korruptionsverhütung und -bekämpfung
Forderung nach Einführung eines Antikorruptionsgesetzes und einer Landes-Compliance-Stelle
Mit der VwV Korruptionsverhütung und - Bekämpfung beschäftigen wir uns schon, seit die ursprüngliche Gültigkeit der Vorschrift zum 31.12.2019 abgelaufen war. Nach der unveränderten Verlängerung um zwei Jahre bis 31.12.2021 stand die vom Innenministerium angekündigte Änderung bevor.
Am 02.09.2021 haben wir die Einladung zur Stellungnahme erhalten. Zusammen mit unserem Mitglied Jürgen Steck und Denny Müller von der Arbeitsgruppe Strafrecht haben wir diese Stellungnahme erarbeitet und fristgerecht am 22.09.2021 beim Innenministerium eingereicht
Im Rahmen unserer Stellungnahme haben wir die Weiterentwicklung zu einem Antikorruptionsgesetz gefordert, das mit einem ganzheitlichen Bekämpfungsansatz die Regelungen zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung für die gesamte öffentliche Verwaltung im Land Baden-Württemberg bündelt. Außerdem plädierten wir für die Einrichtung einer zentralen Compliance-Stelle für die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg.
Am 09.12.2021 hat das Innenministerium geantwortet, dass diese Vorschläge „insgesamt zu einer großen Transparenz beitragen könnten und weitere Wege bzw. Möglichkeiten bei Korruptionsprävention und – Bekämpfung schaffen würden“. Sie bleiben allerdings „im Ergebnis einer erneuten Prüfung im Rahmen des geplanten Neuerlasses der Vorschrift vorbehalten“.
Wir haben der SPD-Fraktion unsere Stellungnahme vom 22.09.2021 und die Antwort des Innenministeriums vom 9.12.2021 zur Verfügung gestellt. Die gegenwärtig geltende VwV Korruptionsverhütung und – Bekämpfung tritt 01.12.2024 außer Kraft. Aus diesem Grund soll im Frühjahr 2024 erneut mit der SPD-Fraktion gesprochen werden.
4. CumEx-Skandal: Warum steht der Aufklärer vor Gericht?
Der CumEx-Skandal steht für den größten Steuerbetrug in der bundesdeutschen Geschichte. Anleger und Finanzinstitute erschlichen sich durch das Verschieben von Aktien in Zusammenhang mit Leerverkäufen mehrfache Steuerrückerstattungen einer nur einmal gezahlten Kapitalertragsteuer. Dem deutschen Staat und damit den Steuerzahler*innen entstand so ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro. Besonders skandalös erscheint in diesem Zusammenhang, dass der Stuttgarter Wirtschaftsanwalt Prof. Dr. Eckart Seith, der mit seinen Informationen die strafrechtliche und steuerrechtliche Aufarbeitung der CumEx-Straftaten in Deutschland erst in Gang brachte, sich noch immer vor dem Obergericht Zürich wegen des Verrats von Bankgeheimnissen verantworten muss.
Am 15.11.2023 hat Siegfried Gergs Prof. Dr. Eckardt Seith im Rahmen einer Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung persönlich kennengelernt.
Eckart Seith freut sich auf eine Veranstaltung mit Vortrag und anschließenden Gespräch zusammen mit unserer RG in der Stadtbibliothek Stuttgart.
Zu diesem Gespräch haben wir auch Massimo Bognanni eingeladen. Dessen Buch „Unter den Augen des Staates“ erschien am 11.01.2024 in einer überarbeiteten Neuauflage. Die Veranstaltung findet am Freitag, 3. Mai 2024 um 19:30 h statt.
Stuttgart, 10.01.2024
Nächste Veranstaltung
Aktuell liegen keine Termineinträge vor.