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Zur Transparenz verpflichtet? Hamburger Verwaltungsgericht entscheidet über Herausgabe von Spendernamen

Hamburg, 20.03.2018

© Mikael Kristenson/unsplash

Am morgigen Mittwoch, um 11.30 Uhr, wird vor dem Hamburger Verwaltungsgericht darüber verhandelt, ob die Universität Hamburg dazu verpflichtet ist, die Namen der Spenderinnen und Spender an ihr Universitätsklinikum herauszugeben. Das Verfahren geht auf eine Klage von Transparency Deutschland nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zurück. Das Universitätsklinikum Eppendorf, das zur Universität Hamburg gehört, hatte alleine im Jahr 2017 fast 23 Millionen Euro aus Spenden und Sponsoring erhalten. Die meisten Namen der Zuwendungsgeberinnen und Zuwendungsgeber sind nicht öffentlich bekannt. Transparency Deutschland wird vor Ort sein und das Urteil kommentieren.