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„Wirtschaftskriminelle werden zu milde bestraft”

20.01.2006

Frankfurt – Laut einer der FAZ vorliegenden „Anmerkung“ zum Urteil zum „Kölner Müllskandal“ werden Wirtschafts- und Steuerstraftäter nach Auffassung des Bundesgerichtshofs zu milde bestraft. Grund für die Unangemessenheit des Strafmaßes sei der Mangel an justiziellen Ressourcen für die Bearbeitung komplexer Fälle.

<link http: www.faz.net s rubec1acfe1ee274c81bcd3621ef555c83c>06-01-06_FAZ