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Wie die Bundesgerichte mit Transparenz-Anfragen umgehen

01.09.2017

Köln - Laut lto.de (01.09.2017) erstellt das Bundesinnenministerium alle zwei Jahre einen Sponsoringbericht, in dem Zuwendungen an Stellen innerhalb der Bundesverwaltung ab 5.000 Euro genannt werden. Spender von Beträgen unter 5.000 Euro müssten nicht in dem Sponsoringbericht genannt werden und würden auch nicht auf Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes herausgegeben. Das Bundesjustizministerium, die Bundesgerichte im Geschäftsbereich des BMJV, das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof wollten die Daten nur gegen Gebühren von bis zu 500 Euro nennen. Laut einiger Institutionen gebe es außerdem datenschutzrechtliche Probleme, die nicht geklärt seien.