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VW-Milliarde: Niedersachsen lässt Chance zur Stärkung der Korruptionsprävention verstreichen

Berlin, 26.06.2018

© Alexandru Stavrica / Unsplash

Die Landesregierung hat den Haushaltsentwurf für 2019 veröffentlicht und damit auch die Bestimmung der VW-Bußgelder bekanntgegeben, die der Autobauer als Konsequenz aus dem Diesel-Skandal zahlen muss. Weder die drängende Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes noch eine echte Stärkung der Justiz sind vorgesehen. Das Informationsfreiheitsgesetz ist bisher unter anderem am Argument zu hoher Kosten für die Kommunen gescheitert. Die 4,4 Millionen Euro, die nun zusätzlich für Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Serviceeinheiten und Wachtmeisterinnen und Wachtmeister zur Einstellung vorgesehen sind, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein einer unterfinanzierten Justiz.

Dabei hat gerade der Diesel-Skandal sowohl ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz als auch vernünftig ausgestattete Staatsanwaltschaften schmerzhaft vermissen lassen. Das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung erfordert zudem seit letztem Jahr zusätzliche Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden: Eine in diesem Rahmen vernünftige Aufstockung hat bisher nicht stattgefunden. Auch lässt die Landesregierung die Chance verstreichen, Fortbildungskonzepte für Korruptionsbekämpfung oder eine Compliance-Stelle in der niedersächsischen Landesverwaltung einzurichten.