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Vorwurf der Korruption: Ärzten und Apothekern drohen Strafverfahren

26.04.2010

Frankfurt- Laut faz.net können sich Mediziner strafbar machen, wenn sie Zuwendungen von Pharmaunternehmen und Apothekern annehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig habe entschieden, dass sie „Beauftragte“ der gesetzlichen Krankenkassen sind, weil Arzneien, Verbände, Heil- und Sachmittel, die niedergelassene Ärzte verordnen, von den Kassen bezahlt werden. Nun solle möglichst schnell ein solcher Fall vor den Bundesgerichtshof gebracht werden.

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