Aktuelles
Hinweisgeberschutz

Vorstellung der Stellungnahme von Transparency Deutschland zum Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes

Datum: 11.05. 13:00 Uhr - 11.05.2022 14:30 Uhr
Ort: digital

Die Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz gemeinsam mit der Regionalgruppe NRW lädt am Mittwoch, den 11. Mai 2022, von 13 bis 14:30 Uhr zur Vorstellung der Stellungnahme von Transparency Deutschland zum Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes ein.

Am 13. April 2022 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (HinSchG-E), vorgelegt. Das Gesetz ist lange überfällig. Die Umsetzungsfrist der EU-Whistleblower-Richtlinie am 17. Dezember 2021 hat die Bundesrepublik Deutschland versäumt. Der erste Entwurf eines Umsetzungsgesetzes war im Sommer 2021 im Bundestags-Wahlkampf unter die Räder geraten. Das BMJ hat Verbände eingeladen bis zum 11. Mai 2022 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.

Aus unserer Sicht hat sich das lange Warten auf den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie nicht gelohnt. Die Chance zur Stärkung des Rechtsstaats und zur Förderung der Integrität unternehmerischen Handelns durch einen umfassenden Schutz von Hinweisgeber:innen ist versäumt worden. Neben dem lückenhaften sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG-E ist es eine Fehlentscheidung, Unternehmen nicht zu verpflichten, anonymen Hinweisen nachgehen zu müssen. Einige Vorgaben und Hinweise der EU-Richtlinie werden gar nicht umgesetzt (z.B. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hinweisgeber:innen), andere Regelungen halten wir für nicht konform mit Unionsrecht (Ermöglichung von zentralen Meldestellen in Konzernen). Es fehlen Regelungen zur Nachverfolgung von Hinweisen und eine Bezugnahme auf die Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Es wäre wichtig gewesen, die Regelungen des HinSchG-E mit der klaren Ausrichtung auf die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit von Hinweisgeber:innen zu fassen. Der Referentenentwurf bleibt hinter diesem Anspruch weit zurück. Die Formulierungen der Begründung des Referentenentwurfs werfen an einigen Stellen die Frage auf, ob es nicht eher um den Schutz der Unternehmen vor Hinweisgeber:innen geht.

Die von der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland erarbeitete Stellungnahme wird am 11. Mai 2022 von 13 bis 14:30 Uhr von Karin Holloch und Dr. Johannes Dilling vorgestellt. Karin Holloch ist Rechtsanwältin in Düsseldorf und Compliance Expertin. Sie war viele Jahre Compliance Officer in einem internationalen Handelskonzern. Dr. Johannes Dilling ist Rechtsanwalt in Köln. Er lehrt Compliance an der Universität Köln und berät Unternehmen in Compliance-Fragen.

Anmeldung

Um die Einwahldaten zu erhalten, melden Sie sich bitte per E-Mail an office@transparency.de formlos an.