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Von der Betriebs- zur Justizkorruption?

26.01.2007

Hamburg – In der Zeit kommentiert Arthur Kreuzer, Kriminologe und emeritierter Professor der Universität Gießen, das Urteil gegen den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz. Dieser sei – nachdem sich Anwalt, Staatsanwaltschaft und Gericht im Vornherein darauf verständigt haben – zu zwei Jahren auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Kreuzer kritisiert die inflationäre Anwendung solcher Urteilsabsprachen und betont, dass es für solche „Geschäfte mit der Gerechtigkeit“ keine ausreichende gesetzliche Grundlage gebe.

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