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Vierte EU-Geldwäscherichtlinie: Statement zur Anhörung im Finanzausschuss

Berlin, 12.06.2019

© Ricardo Gomez Angel / Unsplash

Heute findet im Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie" statt.

Dazu erklärt Stephan Klaus Ohme, Leiter der Arbeitsgruppe Finanzwesen von Transparency Deutschland:

„Der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Geldwäschegesetz ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Dem müssen aber noch weitere folgen, um Geldwäsche tatsächlich effektiv bekämpfen zu können. Wir fordern ein Transparenzregister, das seinen Namen verdient: Es muss maschinell lesbar und kostenlos zugänglich sein, damit echte Recherchen möglich sind. Außerdem müssen Quervergleiche mit den wirtschaftlich Berechtigten aller Immobilien ermöglicht werden. Berufsgruppen wie Notare und Immobilienmakler müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Notare müssten die Herkunft von Vermögenswerten genau prüfen und Verdachtsfälle konsequent melden. Dafür wäre die Wiedereinführung von Notaranderkonten ein Weg. Sonst tappen wir bei vielen Fällen weiterhin im Dunkeln.“

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