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Verurteilung eines 36jährigen Einkaufsleiters
15.04.2005
Neuburg - Das Schöffengericht Neuburg hat einen ehemaligen Einkaufsleiter eines nicht näher genannten großen Bauunternehmens zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Der geständige 36 jährige hatte Subunternehmer über laufende Ausschreibungen informiert und dafür Provision kassiert. Bei einer fingierten Geldübergabe wurde der Mann verhaftet.
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