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Pressemitteilung Wissenschaft

Verträge von Uni Mainz mit Boehringer Ingelheim Stiftung

Transparency Deutschland fordert Offenlegung von Kooperationsverträgen

Berlin, 11.05.2016

Heute entscheidet das Verwaltungsgericht Mainz über die Herausgabe von bislang geheim gehaltenen Kooperationsverträgen der Uni Mainz mit der Boehringer Ingelheim Stiftung.

Arne Semsrott, Leiter der AG Wissenschaft Transparency Deutschland: „Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen müssen offengelegt werden, um kontrollieren zu können, dass die Wissenschaftsfreiheit nicht behindert wird. Eine Einflussnahme etwa auf die Berufung von Professoren muss ausgeschlossen werden.“

Die Boehringer Ingelheim Stiftung finanziert seit 2011 an der Uni Mainz das „Institut für Molekulare Biologie“ und den Fachbereich Biologie mit insgesamt 150 Millionen Euro. Im Gegenzug stellt das Land Rheinland-Pfalz mehr als 50 Millionen Euro für Baumaßnahmen und Infrastruktur zur Verfügung.

In den Kooperationsverträgen, die bisher nur drei Journalisten einsehen konnten, werden der Boehringer Ingelheim Stiftung weitgehende Rechte etwa bei der Berufung von Professoren zugesichert. Die Stiftung als Förderer kann alle Berufungsvereinbarungen mit Professoren aktiv beeinflussen und mit einem Veto stoppen. Im Punkt 1.3. des Vertrages heißt es: „Die Berufungsvereinbarung bedarf der Zustimmung der Stiftung.“ Der Deutsche Hochschulverband sieht darin einen Verstoß gegen die Hochschulgesetzgebung. Alle Bemühungen, etwa des früheren rheinland-pfälzischen Beauftragten für die Informationsfreiheit, die Geheimverträge zu veröffentlichen, wurden vom Präsidenten der Universität Mainz mit Verweis auf die Wissenschaftsfreiheit“ blockiert.

Nach Auffassung von Transparency International Deutschland gefährdet diese Intransparenz die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit. Arne Semsrott: „Auch staatliche Hochschulen müssen gegenüber der Öffentlichkeit ihrer Auskunftspflicht nachkommen. Für sie darf es keine Ausnahmen geben, wie sie etwa beim neuen rheinland-pfälzischen Transparenzgesetz vorgesehen sind.“
 
Kläger ist ein Journalist des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Aktenzeichen des Verfahrens ist: 3 K 636/15.MZ.

Kontakt

Prof. Dr. Dr. Jürgen Marten
stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Arne Semsrott
Leiter der Arbeitsgruppe Wissenschaft

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