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Pressemitteilung Vergabe

Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Rahmen der Beseitigung von Flutschäden: Fehlentwicklungen müssen vermieden werden

03.09.2002

Bei der Abwehr der Flut standen die bemerkenswerten Eigenanstrengungen der Menschen aus den Regionen und lokaler Organisationen im Mittelpunkt. Mitgetragen wurde dieser Kampf von einer großen Welle der Solidarität aus dem übrigen Deutschland, die sich in tatkräftiger Hilfe und hoher Spendenbereitschaft zeigte. Auch bei der Überwindung der Folgeschäden wäre diese Kombination der zuverlässigste Schlüssel zum Erfolg.

Eigenanstrengung organisiert sich auch in Firmen, die vor Ort sind, dort bleiben und Arbeitsplätze schaffen. Dies begründet die Bevorzugung lokaler Firmen beim Wiederaufbau. Solche Ausnahmen von normalen Vergaberegeln für öffentliche Aufträge können jedoch auch zu unwirtschaftlichem Filz und zu ungerechtfertigter Bereicherung führen.

Deshalb fordert Transparency International Deutschland (TI-D) präzise Voraussetzungen für die durchaus angemessene und willkommene Bevorzugung lokaler Firmen. Dabei sollten jedoch ähnliche Vorgaben gelten, wie sie auch für die Vergabe öffentlicher Aufträge allgemein an alle Firmen und in allen Fällen in der politischen Diskussion sind, die jedoch durch das Ende der 14. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorübergehend ausgesetzt wurden.

Wir fordern:

- Vor der Vergabe von Aufträgen hat ein sorgfältiger Auftraggeber zu prüfen, ob die Bewerber in der Vergangenheit in diesem Zusammenhang illegale Mittel angewendet haben. Eine solche Prüfung würde durch ein zentrales Ausschlussregister erleichtert, in dem Firmen mit Fehlverhalten aufgelistet sind. Das Gesetz hierfür ist vom Bundestag verabschiedet worden und befindet sich gegenwärtig im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Es könnte von dort noch in die Sondersitzung des Bundestages zur Bewältigung der Flutschäden gelangen und somit rechtzeitig zu Beginn des Wiederaufbaus rechtskräftig werden.

- Die freihändige Vergabe muss transparent erfolgen. Die Aktenvorgänge, die der Vergabeentscheidung zugrunde liegen, müssen Interessenten, insbesondere Mitbewerbern zugänglich gemacht werden. Dies wäre ein Vorgriff auf ein Informationsfreiheitsgesetz, das entgegen den Ankündigungen der rot-grünen Koalition in der laufenden Legislaturperiode nicht verabschiedet wurde und bisher auch nur in wenigen Bundesländern besteht.

Nach den Erfahrungen von TI führen die besonderen Bedingungen von humanitärer Hilfe und Katastrophenbewältigung oft zum Verzicht auf die üblichen Vergabeverfahren für Leistungen und nahezu regelmäßig zu Bereicherung dunkler Geschäftemacher. Die Anstrengungen zur Beseitigung der Flutschäden würden in den neuen und alten Bundesländern in Misskredit geraten, wenn solche Vorfälle auch sie überschatteten. Dies muss auch insbesondere deswegen verhindert werden, weil bereits im Rahmen des viel größeren Programmes "Aufbau Ost" inzwischen nahezu einhellig die oft auf intransparente Einflüsse gegründete überproportionale Beteiligung westdeutscher Unternehmen beklagt und von den ehemaligen DDR-Bürgern als Ausdruck der Gier des Kapitalismus angesehen wird.

Zusammenfassend sei hervorgehoben: Bei der Beseitigung der Flutschäden sind auch wir für Ausnahmen von Vergaberichtlinien, wo immer dies die Abwicklung der Maßnahmen beschleunigt, Bürokratie verhindert und zu einer Bevorzugung örtlicher mittelständischer Unternehmen führt. Wir wollen aber Fehlentwicklungen vermeiden, bei denen der Zusammenhalt der Deutschen, der in der Flutkatastrophe zu wachsen begann und sich bei den Bemühungen um ihre Beseitigung verfestigen sollte, den Reißzähnen von Profitwölfen zum Opfer fällt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Prof. Dr. Dieter Biallas, Tel.: 0172-99 31 357

Dagmar Schröder, Tel.: 030 - 54 98 98 0