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Verfassungsrichter verbieten willkürliche Datenbeschlagnahmung
10.06.2005
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei Ermittlungsverfahren gegen Personen, die ein Berufsgeheimnis tragen, nicht willkürlich Daten beschlagnahmt werden dürfen. Durch diese Entscheidung soll das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" gewahrt bleiben.