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Verfahren eingestellt

10.09.2009

Ulm- tagblatt.de berichtet, etliche Staatsanwaltschaften sollen die Verfahren, die im Zusammenhang mit der Vertriebspraxis des Arzneimittelherstellers Ratiopharm eingeleitet wurden, nun eingestellt haben. Ratiopharm werde vorgeworfen, von 2002 bis 2005 Ärzten Geschenke und mitunter auch Bargeld gegeben zu haben, um den Absatz seiner preiswerten Generika zu steigern. Laut dem Bochumer Oberstaatsanwalt seien die Vertriebsmethoden von Ratiopharm nicht strafbar gewesen. Die Ärzte hätten keine Pflicht gehabt, die Geschenke von Ratiopharm den Krankenkassen oder der KV zu melden. Allerdings müsse nun von den Ärztekammern überprüft werden, ob die Mediziner durch die Annahme der Geschenke gegen die Berufsordnung verstoßen haben.

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