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Pressespiegel Internationales

US-Unternehmen unter Generalverdacht

24.05.2005

New York – Seit 1977 gilt in den USA der “Foreign Corrupt Practices Act”, der es amerikanischen Unternehmen untersagt, ausländische Amtsträger zu bestechen oder auch nur den Versuch dazu zu unternehmen. In jüngerer Vergangenheit wird diese Regelung wieder rigoroser angewandt. Nach den Skandalen um Enron und Worldcom wurde eilig das Sarbanes-Oxley-Gesetzes verabschiedet, das weitere Skandale aufdecken und langfristig im Keim ersticken soll. Es wird in den USA allerdings auch vor einer zügellosen Hexenjagd gewarnt. In Europa sind laut Peter Ebbinghaus von der Hamburger Wirtschaftskanzlei Hilbrandt Rückert Ebbinghaus kaum Verfahren wegen Bestechung im Ausland bekannt.

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