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Meldung Hinweisgeberschutz Gesundheitswesen

Urteil im Fall des Hinweisgebers Lothar Gawlik

Berlin, 18.02.2021

© Thorben Wengert / pixelio.de

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat vor zwei Tagen die Kündigung des Arztes Dr. Lothar Gawlik, der im Landesspital Liechtenstein als stellvertretender Chefarztangestellt war, für zulässig erklärt. Dieser war im Jahr 2014 auf Hinweise gestoßen, dass mehrere Patient*innen nach einer Morphingabe verstorben waren. Daraufhin zeigte er den Chefarzt wegen des Verdachts aktiver Sterbehilfe an und wurde fristlos gekündigt. Das Urteil begründet der EGMR damit, dass Gawlik aufgrund der Schwere der Vorwürfe diese hätte besser überprüfen müssen. Gleichzeitig heißt es in der Entscheidung, die von ihm offengelegten Informationen seien von erheblichem öffentlichem Interesse.

Dazu erklärt Louisa Schloussen, Expertin zum Hinweisgeberschutz bei Transparency Deutschland:

„Das Urteil kann auch für den Schutz von Hinweisgeber*innen in Deutschland gravierende Folgen haben. Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen ist es umso wichtiger, dass nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht werden dürfen. Dennoch, in der juristischen Praxis darf es nicht dazu kommen, dass vor einer Strafanzeige trotz alarmierender Hinweise weitere Nachforschungen anzustellen sind und Hinweisgeber*innen somit Aufgaben der Staatsanwaltschaft übernehmen müssen. Transparency Deutschland warnt davor, dass, jenseits des genauen Sachverhalts im Fall Gawlik, das EGMR-Urteil zum Anlass genommen wird, Sorgfaltspflichten für Hinweisgeber*innen derart auszudehnen. Anderenfalls bliebe das Aufdecken von Missständen trotz eines künftigen Hinweisgeberschutzgesetzes ein unkalkulierbares Risiko.“

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