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Urteil: Fristlose Kündigung wegen geschenktem Fußballticket rechtens

02.06.2009

Buchloe- perspektive-mittelstand.de berichtet über ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz, welches die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters wegen Bestechlichkeit bestätige. Ein Personalleiter sei von einem Personalvermittlungsunternehmen zum Besuch eines Fußballspiels eingeladen worden. Die Einladung habe einen geschätzten Gesamtwert von 250 Euro gehabt. Da der Personalleiter auch für die Auftragsvergabe an Personalvermittlungsunternehmen zuständig gewesen sei, habe ihm der Arbeitgeber fristlos gekündigt.

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